30.09.2020
IHK Ostbrandenburg verzichtet nach über 2-jährigem Rechtsstreit doch auf Sofortvollzug
Die knappe Mitteilung der IHK Ostbrandenburg an das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder kommt einer vollständigen Kapitulation gleich. Nach einem über 2-jährigen Rechtsstreit hat die IHK nun auf den Sofortvollzug zur Zahlung der Beitragsforderungen aus dem Jahr 2018, gegen die ein bffk-Mitglied mit Widerspruch und Klage vorgegangen war, verzichtet.
Besonders ungewöhnlich ist der Verzicht, weil dies bundesweit fast einmalig ist. Üblicherweise müssen die Kammerbeiträge unabhängig von Widersprüchen oder Klagen zunächst bezahlt werden. Während einige Kammern grundsätzlich im Falle von Widersprüchen oder Klagen freiwillig auf den Sofortvollzug verzichten, setzen andere die Forderungen auf Sofortvollzug auch gerne als Abschreckungsmaßnahmen gegen solche Klagen und Widersprüche ein. Vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen konnte vor einigen Jahren zwar ein Verzicht auf den Sofortvollzug zunächst durchgesetzt werden, der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim kassierte die Entscheidung aber rasch wieder ein.
Normal ist schon fast, dass eine IHK erstmal sinnlos Ressourcen und Geld in einem Gerichtsverfahren verbrennt, um dann am Ende doch einzuknicken. Für die Entscheidung in der Hauptsache dürfte der Verzicht auf den Sofortvollzug ein deutliches Signal sein. Erwartbar im Sinne eines wirtschaftlichen und sparsamen Umgangs mit den Mitgliedsbeiträgen wäre es jetzt, wenn die IHK auch den beklagten Bescheid ebenfalls aufhebt. Aber dafür reicht die Vernunft noch nicht.