02.10.2020
Beitragsaufhebungen auf breiter Front - IHK-Kapitulationen in SerieIn den letzten Wochen konnten wir an dieser Stelle über die erfolgreichen Klagen von bffk-Mitgliedern gegen die Beitragsveranlagungen u.a. der IHKn in Kassel, Lippe/Detmold, Bonn, Oldenburg, Mittleres Ruhrgebiet (Bochum) und Mittlerer Niederrhein (Krefeld) berichten. In den letzten Tagen sind nun auch die IHKn in Köln, Ostwestfalen (Bielefeld) und Nordwestfalen (Münster) dazugekommen. Die Vorgehensweise der IHKn ist dabei fast immer gleich. Die Bescheide werden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aufgehoben. Damit wird im Einzelfall nachgegeben und das Massengeschäft einer rechtswidrigen Beitragsveranlagung wird unvermindert fortgesetzt. Insbesondere am Beispiel der IHK Münster, die schon mehrfach Niederlagen vor dem Verwaltungsgericht hinnehmen musste, wird die Mischung aus Schamlosigkeit und Inkompetenz überdeutlich. Für die gerichtliche Vertretung hat die IHK eine teure Berliner Anwaltskanzlei beauftragt. Diese IHK-Anwälte verdienen an der Inkompetenz der IHK-Justiziare bundesweit ganz prächtig. Dass die Kanzlei in vier der fünf in den letzten Jahren beim Bundesverwaltungsgericht zum Thema "Rücklagenbildung" verhandelten Verfahren beteiligt war und in all diesen Verfahren verloren hat, scheint den Geschäften mit überforderten IHK-Rechtsabteilungen nicht im Wege zustehen.
Nachdem die IHK Münster also in erster Instanz unterlegen war, suchte sie den Weg zum Oberverwaltungsgericht. Noch am 17. September 2020 - ein halbes Jahr nach den deutlichen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes - ließ die IHK die teuren Anwälte ausschweifend gegenüber dem Oberverwaltungsgericht ausbreiten, dass und warum ihre Berufung Erfolg haben müsse. Nur vier Tage später erfolgte die Rolle rückwärts. Die IHK gibt klein bei und hebt den Bescheid auf und nimmt damit die Berufung faktisch zurück. Selbst für diesen Schritt bedient sich die mit einer eigenen Rechtsabteilung bestückte IHK der Berliner Anwälte. Geld spielt keine Rolle. Geradezu zynisch mutete es dabei an, wenn die Bescheidaufhebung dann damit begründet wird, eine Fortführung des Verfahrens mache wirtschaftlich keinen Sinn. Nachdem die IHK mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits Anwaltshonorare im 5-stelligen Bereich verpulvert hat, kommt diese Einsicht reichlich spät. Von alldem soll die Masse der IHK-Mitglieder in Münster und anderswo nichts erfahren. Denn das massenhafte rechtswidrige Abkassieren bei den IHK-Mitgliedern soll ja weitergehen.