02.09.2020
Nach jahrelangem teurem Rechtsstreit - IHK Bonn gibt klein beiSeit dem Jahr 2016 klagen etliche bffk-Mitglieder gegen die Beitragsveranlagung der IHK Bonn/Rhein-Sieg. Hintergrund ist uch hier eine massive rechtswidrige Anhäufung eines Millionenvermögens aus Zwangsbeiträgen. Die IHK engagierte von Beginn an die bundesweit berüchtigten und teuren Berliner Rechtsanwälte, die mittlerweile alle wichtigen Verfahren - davon allein 4 Mal vor dem Bundesverwaltungsgericht - für die diversen IHKn verloren hat. Tatsächlich wies das Verwaltungsgericht Köln im Februar 2017 die Klagen der bffk-Mitglieder in erster Instanz zunächst ab, obwohl schon damals ein Prüfbericht des Landesrechnungshofes die rechtswidrigen Millionen der IHK belegte. Die bffk-Mitglieder aber gaben nicht auf und beantragten die Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht. Und siehe da. Aktuell hat die beklagte IHK Bonn alle entsprechenden Bescheide aufgehoben. Damit sind die Verfahren nun im Sinne der Kläger erledigt. Von Einsicht ist aber nichts zu spüren. Denn dem Oberverwaltungsgericht wird nun mitgeteilt, man hebe die Bescheide „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ auf. Auch für diese simple Mitteilung haben sich die IHK-Funktionäre der teuren Berliner Anwälte bedient. Angesichts der Zahl der Verfahren und der Länge der Verfahrensdauer muss davon ausgegangen werden, dass sich die Anwaltshonorare mittlerweile mindestens im deutlich 5-stelligen Bereich bewegen. Natürlich übernimmt in der Bonner IHK dafür genauso wenig jemand Verantwortung wie für den jahrelangen rechtswidrigen Griff in die Taschen der IHK-Mitglieder. Angekündigt ist nun der Erlass rückwirkender Wirtschaftssatzungen. Damit kämen dann auch alle IHK-Mitglieder der IHK Bonn/Rhein-Sieg in den Genuss von Beitragserstattungen in Millionenhöhe, die durch die Klagen der bffk-Mitglieder erzwungen wurden.