Bundesverband für freie Kammern e.V. Pflegekräfte verlangen mit Eilverfahren Beteiligung an Pflegekammer-Umfrage

03.08.2020

Pflegekräfte verlangen mit Eilverfahren Beteiligung an Pflegekammer-UmfrageVon Beginn an war die Umfrage zur Zukunft der Pflegekammer nicht nur wegen der missverständlichen Fragestellung umstritten. Umstritten war auch, dass zunächst nur 60.000 der insgesamt bei der Kammer registrierten rd. 90.000 Pflegekräfte zur Teilnahme eingeladen werden sollten. Vom Ministerium wurden hier Datenschutzgründe vorgeschoben. Der Verdacht, dass tatsächlich gezielt die harten Verweigerer des Kammerzwangs ausgeschlossen werden sollten, hält sich bis heute und hat mit der nun laufenden zweiten Umfrage neue Nahrung erhalten.
Denn obwohl nach der deutlichen Kritik der Kreis der Pflegekräfte, die einen Zugangscode erhalten haben, auf 78.000 angestiegen sein soll, melden sich auf den diversen Internetplattformen und beim bffk zahlreiche Pflegekräfte, die keinen Code erhalten haben. Und auffällig ist dabei, dass die im Beirat zur Evaluation der Pflegekammer benannten Kriterien für den Ausschluss aus der Umfrage („kein aktiver Kontakt zur Kammer“) auf sehr viele nicht zutreffen. Jetzt haben mit Unterstützung des bffk 5 Pflegekräfte Rechtsanwalt Adam in Göttingen beauftragt, ihre Beteiligung auf dem Klageweg zu erzwingen. Darunter sind zwei Kolleg*innen, die die sogenannten „volle Registrierung“ - also inkl. Mitgliedsausweis - haben. Es ist eine Kollegin dabei, die sogar den Beitrag an die Kammer entrichtet hat. Als im Beirat zur Evaluation der Pflegekammer über die Einschränkungen des Kreise der Beteiligten gesprochen wurde, wurde an das Ministerium der Vorschlag herangetragen, man möge dort eine Meldestelle einrichten und die organisatorischen Grundlagen schaffen, eine nachträgliche Beteiligung zu ermöglichen. Dieser Vorschlag wurde ignoriert. Tatsächlich teilt das Ministerium, wenn es auf Anfragen überhaupt antwortet mit, dass eine nachträgliche Einbeziehung in die Umfrage und die individuelle Versendung eines Zugangscodes nicht möglich sei. Und genau hier bekommt der Verdacht, Kritiker der Pflegekammer sollten gezielt ausgeschlossen werden Nahrung. Denn einerseits ist auffällig, dass all diese Betroffenen zwar den erforderlichen Kontakt mit der Kammer hatten. Dass dabei aber eben auch ihre kritische Haltung deutlich wurde. So hat die Kollegin, die ihren Beitrage entrichtet hat, z.B. auf der Überweisung eine deutlichen Kommentar hinterlassen.
Andererseits ist diese Verweigerung des nachträglichen Versands individueller Zugangscodes deswegen höchst bemerkenswert, weil das Ministerium genau dies dem Kammerbefürworter, der zu Beginn des Neustartes der Umfrage auf gerichtlichem Wege das Projekt komplett stoppen wollte, angeboten hat. In der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Hannover ist dazu festgehalten, das Ministerium habe mitgeteilt,  "dass in seinem konkreten Einzelfall ein individueller Zugangscode zur Online-Befragung generiert werden könne, wenn der Antragsteller weiterhin an der Befragung teilnehmen wolle" (siehe hier im Urteil unter Randnummer 20). Jetzt also hat das Verwaltungsgericht Hannover über die 5 vom bffk unterstützten und koordinierten Eilverfahren zu entscheiden. Dabei geht es ausdrücklich nicht grundsätzlich gegen die Umfrage. Verlangt wird aber die Beteiligung all derer, die als Pflegekräfte vom Ergebnis der Umfrage direkt betroffen sind. Immerhin hat das Ministerium öffentlich erklärt, sich an das Ergebnis der Umfrage gebunden zu fühlen. Der willkürliche Ausschluss zahlreicher Pflegekräfte von der Umfrage ist vor diesem Hintergrund eine unzulässige Diskriminierung.

Anmerkung am 03. September 2020 um 18:15

Nachdem die Klagen gestern Abend bzw. heute morgen eingereicht wurden, hat das Ministerium in allen Fällen eingelenkt und Zugangscodes für die Umfrage herausgegeben. Zudem hat das Ministerium mitgeteilt:

"Wenn sich weitere Kammermitglieder (...) melden benötige ich die Mitgliedsnummer und Adresse zur Überprüfung, ob der Brief mit dem Zugangscode unzustellbar war. Ist dies der Fall, kann ich Ihnen auch weitere Zugangscodes übermitteln. Eines gerichtlichen Verfahrens bedarf es nicht." 

Wir empfehlen also jetzt allen, die keinen Code erhalten haben, sich mit Mitgliedsnummer und Postadresse umgehend an das Sozialminiterium zu wenden. Die vom Ministerium dafür benannte Adresse lautet: .