14.12.2020
Nach Niederlagen vor dem Bundesverwaltungsgericht - das DIHK-Imperium schlägt zurück Es gibt in einem Rechtsstaat normalerweise ein paar sinnvolle Regeln. Zu diesen gehört, dass Menschen und Institutionen bei Regel- und Gesetzesverstöße durch Behörden oder Gerichte in ihre Schranken verwiesen werden und sich hernach an diese Regeln und Gesetze halten. Manchmal führen auch erst Urteile zu einem besseren (richtigen) Verständnis der Gesetze. In beiden Fällen ist die normale Folge, dass nach grundsätzlichen Urteilen - erst recht dann, wenn es davon mehr als eines gab - Menschen und Institutionen eben den klar gestellten Regeln folgen.
In Kammerland aber ist diese Form des Rechtsverständnisses und diese Selbstverständlichkeit der Beachtung geltenden Rechts nicht normal.
Passt den Kammern die Gesetzeslage samt der entsprechenden Rechtsprechung nicht, so werden die Gesetze weiter gebrochen oder eben mithilfe einer stets willfährigen Politik geändert. Seit 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt in fünf Verfahren - zuletzt im Januar 2020 - Mitgliedern des bffk, die einer IHK eine rechtswidrige Vermögensbildung vorgeworfen haben, Recht gegeben. Konsequenz? Einige IHKn haben in der Tat reagiert und führen mittlerweile rechtlich unangreifbar ihre finanziellen Geschäfte. Die meisten Industrie- und Handelskammern aber versenden selbst im Jahr 2020 immer noch rechtswidrige Bescheide. Rechtswidrig sind solche Bescheide, weil diese IHKn immer noch rechtswidrig ein - teilweise hohes - Millionenvermögen angehäuft haben. Auch hier haben bffk-Mitglieder z.B. in Hagen und Bochum gegen Beitragsbescheide aus dem Jahr 2020 geklagt und eine Aufhebung erreichen können, bevor ein Gerichtssaal auch nur in Reichweite kam. Bei der Masse der unwissenden IHK-Mitglieder aber kassieren solche IHKn - auch die in Hagen und Bochum - weiter ab. Offener Rechtsbruch vom Schreibtisch verübt von klassischen Schreibtischtätern.
Wenn der weitere Rechtsbruch dann doch zu heikel ist, muss eben das Gesetz geändert werden. Kaum hatte das Bundesverwaltungsgericht Mitte Oktober nach 13 Jahren einer Klage stattgegeben, die die IHK Nord Westfalen (Münster) zum Austritt aus dem IHK-Dachverband zwang, kommt nun die Rettung aus Berlin. Den IHK-Rechtsbrechern, die auch nach 13jährigem Rechtsstreit immer noch und immer wieder die klaren gesetzlichen Regeln zur Öffentlichkeitsarbeit mit Füßen getreten haben, eilt nun das Bundeswirtschaftsministerium zur Hilfe. Mit einer Novelle des IHK-Gesetzes soll aus dem privaten Dachverband eine Körperschaft werden. Alle IHKn sollen Zwangsmitglied in der neuen DIHK-Körperschaft werden. Der neue Aufgabenzuschnitt lässt dabei befürchten, dass die regionalen IHKn zu bessern Filialen verkommen. Wenn es im Gesetzentwurf jetzt heißt:„Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat die Aufgabe, entsprechend § 1 Absatz 1 das Gesamtinteresse der Kammerzugehörigen in der Bundesrepublik Deutschland wahrzunehmen,“dann sind Konflikte mit regionalen IHKn aus den sich daraus ergebenden Kompetenzüberschneidungen programmiert. Fast erschreckend ist auch die gesetzgeberische Reaktion auf den Inhalt der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Die Urteile, die den IHKn und dem DIHK klare Grenzen für die Öffentlichkeitsarbeit aufzeigen, beruhen ja zuallererst nicht auf einer besonders restriktiven Auslegung des IHK-Gesetzes. Sie folgen vielmehr dem Anspruch auf Grundrechtsschutz der Zwangsmitglieder. Die Logik dieser Rechtsprechung - auch der des Bundesverfassungsgerichtes - lautete stets: weil ein Unternehmen den Grundrechtseingriff der Zwangsmitgliedschaft hinzunehmen hat, hat dieses Unternehmen aber einen besonderen Schutzanspruch, nicht für Meinungen oder politische Positionen vereinnahmt zu werden, die nicht geteilt werden. Diese Haltung wischt der Gesetzentwurf quasi beiseite. Jetzt soll der neue DIHK auch „gesamtgesellschaftliche Verantwortung“ wahrnehmen - eine Einladung für allgemeinpolitische Stellungnahmen - und sich auch zu Sozialpolitik und Arbeitsrecht äußern dürfen. Da fallen die Schranken. Wie gesagt, wenn der Rechtsbruch nicht mehr möglich ist, wird halt das Gesetz geändert. Die Rechte der Zwangsmitglieder bleiben auf der Strecke. Die Funktionäre feiern. Gespannt darf man nun sein, wie diese Reform bei Kammern und Verbänden ankommt. Dass alle IHKn frohgemut ihrer Degradierung zu Filialen des DIHK entgegensehen, darf ebenso bezweifelt werden wie eine Begeisterung von Verbänden und Gewerkschaften, denen da eine neue, höchst mächtige Konkurrenz erwachsen würde.