Bundesverband für freie Kammern e.V. Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein bekommt Finanzspritze unter Auflagen

28.05.2020

Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein bekommt Finanzspritze unter Auflagen

Nachdem der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein die Zahlungsunfähigkeit drohte (der bffk e. V. berichtete), hat sich die Landesregierung dazu entschlossen noch einmal drei Millionen Euro als Finanzspritze dazuzugeben. Verbunden mit der Auflage, dass eine Mitgliederbefragung mit bindendem Ergebnis über den Fortbestand der Kammer durchgeführt wird. Diese ist für das Frühjahr 2021 angesetzt.

Die Finanzspritze ist vor allem dafür gedacht, dass die Kammer für die Jahre 2018 und 2019 keine Beiträge nachfordern muss. Für das Jahr 2020 sind Beitragsforderungen allerdings notwendig. Ansonsten reicht das Geld wieder nicht.

Für die betroffenen Pflegekräfte bedeutet das, dass sie jetzt mit Beitragsbescheiden rechnen müssen und das die Kammer die neuen Geldmittel dafür verwenden wird, ihre Forderungen durchzusetzen.

Jetzt werden also enorme Mengen an Steuergeldern in eine Organisation investiert, deren Fortbestand fraglich ist. Zudem müssen die Beiträge von 27.000 Pflegekräfte eingefordert werden. Nur etwa 6000 Betroffenen haben bisher ihre Selbstauskunft abgegeben. Die Kammer hat schon angekündigt, hier einen pauschalen Satz anzusetzen, um schneller an die Gelder der Pflegekräfte zu kommen.

Warum man die Befragung nicht schneller durchführt, um sich diesen ganzen kostenintensiven und Pflegekräfte verärgernden Verwaltungsaufwand zu ersparen, bleibt wohl ein Geheimnis der Politik.

Bericht des NDR