27.05.2020
Chaostage in der IHK Köln
Im Jahr 2011 titelte der bffk „Chaostage um die IHK Köln“. Derzeit sind es nun eindeutig Chaostage in der IHK.
Denn nach dem Paukenschlag, den der Wahlsieg einer neuen Präsidentin gegen den notorischen Platzhirsch bedeutete, folgt nun das kammerpolitische Ränkespiel. Wer nach Beispielen sucht, dass es bei den Kammern kein bisschen besser und anders zugeht als in der Politik, wird hier bestens bedient. Am morgigen Donnerstag kommt es zu einem Show-down bei einer in der Geschichte der IHK einmaligen Sondersitzung der Vollversammlung.Thema ist z.B. die Posse um den Hauptgeschäftsführer, der erst das Ende seines Engagements mit dem Auslaufen seines Vertrages ankündigte, um dann gestern Knall auf Fall von einem Tag zum nächsten aus dem Amt zu scheiden. Er selbst lobt sich in seinem letzten Newsletter für seinen Einsatz „im Sinne von Transparenz und Information Antworten auf die Frage [zu] geben, was ein Hauptgeschäftsführer bzw. was eine IHK eigentlich so macht.“ Nun hätte man gerne gewusst, wie viel sich ein Hauptgeschäftsführer einer IHK noch so in die Tasche stecken lässt, wenn er zurücktritt. Aber das ist dann doch der Transparenz etwas zu viel. Über die Abfindung dringt wie so oft nichts nach außen. Da geht nun ein Geschäftsführer, der nach eigenem Bekunden auf „acht ereignisreiche und spannende Jahre im Einsatz für unsere regionale Wirtschaft und unsere IHK Köln“ zurückblickt. Erfreulich für ihn, dass es ihm sein maßloses, von den Zwangsmitgliedern finanziertes Gehalt ermöglichte, sich den Traum von einer Villa in der Provence zu erfüllen. Finanziell deutlich weniger erfreulich für die IHK dürfte der Umstand wiegen, dass sämtliche Jahreshaushalte, die dieser Geschäftsführer zu verantworten hatte, rechtswidrig waren. Diese Verantwortung(slosigkeit) trifft nun auch den abgehalfterten Präsidenten, der sich anschickt seine Nachfolgerin zu bedrängen. Die möchte nämlich das Geschäftsgebahren der IHK der vergangenen Jahre unter die Lupe nehmen. Und das möchte der Ex-Präsident gerne verhindern. Möglicherweise, weil dann auch Details zu den mehr als kritischen Anmerkungen des Landesrechnungshofes in NRW u.a. zur Vergütung des nun verabschiedeten Geschäftsführers ans Licht kämen. Für die gründliche Überversorgung dieser Spitzenkraft trägt an erster Stelle nämlich der Ex-Präsident die Verantwortung. Wenn bei der ersten durch ein Mitgliederquorum erzwungenen Sondersitzung der Vollversammlung der IHK Köln in der 223jährigen Geschichte am 28. Mai 2020 dann auch die Veröffentlichung von Wahlprüfsteinen der IHK zur Kommunalwahl in der Kritik stehen, so hat hier tatsächlich auch die neue Präsidentin gleich den ersten Rechtsbruch zu verantworten. Denn natürlich hat das Präsidium einer IHK nicht die Kompetenz, solche Positionen ohne die Vollversammlung zu verabschieden. Es entbehrt allerdings nicht einer gewissen Komik, dass nun ausgerechnet der Ex-Präsident den Saubermann geben will, der in seiner Amtszeit durch einen besonderen Hang zur frühzeitigen Einbeziehung der Vollversammlung in die Entscheidungsfindung (z.B. beim Thema Sanierung/Neubau) nicht unbedingt auffällig geworden ist. So geben die Kammerfunktionäre in der IHK Köln aktuell ihre Version von „Kabale und Hiebe“. Zuverlässig zahlen wie immer die Zwangsmitglieder für die Darbietungen. Auch hier gilt, dass unabhängig vom Führungswechsel in der IHK Köln die rechtswidrigen Beitragsveranlagungen einfach weitergehen als hätte nicht gerade erst im Januar das Bundesverwaltungsgericht über einen Sachverhalt gegen die IHKn entschieden, der genauso auch auf die IHK Köln zutrifft.
Link zur Berichterstattung im Kölner Stadtanzeiger