13.02.2020
Teure juristische Bauchlandung für die IHK Stuttgart - Einschüchterungsversuch gescheitert
Die Liste der juristischen Niederlagen der IHK Stuttgart wird lang und länger. Heute hat das Landgericht Stuttgart den Versuch der IHK, ein Mitglied der Kaktus-Initiative presserechtlich belangen zu wollen, vollumfänglich abgewiesen. Auch die Hinzuziehung einer aus Verfahren um die IHK Hamburg bekannten und maßlos teuren Anwaltskanzlei vermochte der IHK nicht zu helfen. Dabei war die IHK nur mit einem Teil der ursprünglich in der Abmahnung geforderten Unterlassungsansprüche vor Gericht gezogen. Warum aber ein legal aufgenommenes Foto, welches eine genehmigte Demonstration vor dem Gebäude der IHK dokumentierte, nicht verbreitet werden dürfe, konnte die IHK mit ihrem Anwalt dem Gericht nicht erklären.
Man darf gespannt sein, ob die IHK-Funktionäre nun tatsächlich die Dreistigkeit besitzen mit dem Geld der Zwangsmitglieder ohne jedes eigene Risiko den Weg in die nächste Instanz suchen werden. Feststeht, dass dieser Versuch der Einschüchterung gescheitert ist.
Link zur Pressemitteilung der Kaktus-Initiative
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