14.08.2020
Windkraftunternehmer greifen Beteiligungen der IHKn am Flughafen Paderborn anEs ist oftmals eine Mischung aus Wichtigtuerei und Langeweile verpackt als „Wirtschaftsförderung“, wenn sich Industrie- und Handelskammern und ihre Funktionäre auch an Flughäfen beteiligen. Und so halten die IHKn Ostwestfalen/Bielefeld (1,57 Prozent) und Lippe/Detmold (0,39 Prozent) Anteile am Flughafen Paderborn mit der schönen Folge, dass sich die IHK-Hauptgeschäftsführer die Zeit im Flughafen-Aufsichtsrat vertreiben dürfen.
Damit soll nun Schluss sein. Die Windkraftunternehmer Johannes Lackmann (WestfalenWIND) und Michael Flocke (Energiehof GmbH, Marsberg-Meerhof) gehen nun mit Unterstützung des bffk gegen diese Beteiligungen vor.
Dabei ist die Rechtslage recht eindeutig. Bereits im Jahr 2000 hat das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang einer IHK an einem Flughafen zwei Dinge klargestellt.Erstens, „dass die Industrie- und Handelskammern nicht legitimiert sind, Anlagen und Einrichtungen zu begründen, zu unterhalten und zu unterstützen, die dem (allgemeinen) öffentlichen Interesse dienen“.
Zweitens, dass eine solche Beteiligung als Maßnahmen, die „noch der Vorbereitung des Flugplatzbetriebs ("Anschubphase")“ dienen könnte, zulässig sein könnte.
Dass sich der Flughafen Paderborn noch in der Anschubphase befindet, wird niemand ernsthaft behaupten können. Nachdem der Kreis Gütersloh nach einstimmigem Beschluss des Kreisausschusses ebenfalls seinen Ausstieg als Gesellschafter plant, droht dem Flughafen nun ein weiterer Aderlass bei den Gesellschaftern.Die beiden IHKn haben nun bis zum 30. August Zeit, die Aufgabe ihrer Gesellschafteranteile verbindlich zu erklären. Soweit dieser Forderung nicht entsprochen wird, wollen die umtriebigen Windkraftunternehmer Klage erheben.