22.08.2020
IHK Kassel-Marburg kneift vor Gericht - Rücklagenabbau in Millionenhöhe geplant Lange genug hatte sich das Verfahren der Firma von bffk-Mitglied Robert Aschoff in die Länge gezogen. Die IHK Kassel-Marburg hatte bereits 8 Monate - von Mai 2016 bis Januar 2017 - gebraucht bis sie über den Widerspruch von Aschoff gegen seinen Beitragsbescheid entschieden hat. Für den 18. August 2020 hatte das Verwaltungsgericht Kassel dann endlich zum Termin geladen. Die IHK aber, die sich in dem Verfahren von teuren Anwälten aus Berlin vertreten ließ, wollte nicht so recht. Zunächst startete man den Versuch, den Termin zu verlegen. Als das nichts fruchtete wurde Aschoffs Bescheid nur wenige Tage vor dem Gerichtstermin plötzlich aufgehoben. Mit den üblichen Floskeln, man erkenne keine Rechtspflicht an, wolle aber aus Gründen der Wirtschaftlichkeit unverhältnismäßigen Aufwand vermeiden wurde dies begründet. Wenn die IHK hier von Wirtschaftlichkeit spricht, so ist dies geradezu zynisch. Über viele Jahre wurden mit den Zwangsbeiträgen der IHK-Mitglieder in dem Verfahren die teuren Berliner Anwälte „gepampert“. Selbst die Aufhebung des Bescheides hat die personell bestens bestückte Rechtsabteilung der IHK noch überfordert. Auch dafür gibt's noch einer Honorarrechnung aus Berlin. Dieser Umgang mit den anvertrauten Mitgliedsbeiträgen ist dabei kein Einzelfall. Dass sich die IHK Kassel-Marburg tatsächlich vollständig darüber im klaren ist, dass sie in dem Verfahren nichts zu gewinnen hatte, belegen die Unterlagen, mit denen aktuell Beschlüsse über Nachtragswirtschaftssatzungen für die Jahre 2016, 2018 und 2020 vorbereitet werden. Danach plant die IHK die Auflösung von über 3,6 Millionen Euro an Rücklagen im Wege der Beitragsrückerstattung. Nach jahrelanger Verweigerung erfüllt die IHK damit - zumindest teilweise - die Forderungen der Kammerkritiker nach einem Abbau der völlig überzogenen millionenschweren Rücklagen. Der bffk begrüßt, dass in der IHK Kassel-Marburg, wenn auch viel zu spät, das Geld endlich an die Mitglieder erstattet wird. Gleichzeitig muss aber festgestellt werden, dass die IHK immer noch an der vom Bundesverwaltungsgericht verworfenen Kalkulationsmethode für die Risikoabschätzung festhält und rechtswidrig an Rücklagen in Millionenhöhe festhalten will.