Bundesverband für freie Kammern e.V. Pflegekammer in Schleswig-Holstein wählt und kaum eine/r macht mit

11.04.2018

Pflegekammer in Schleswig-Holstein wählt und kaum eine/r macht mit

Nun hat man also auch in der Pflegekammer Schleswig-Holstein die frisch rekrutierten Zwangsmitglieder wählen lassen. Das am 05. April 2018 veröffentlichte Wahlergebnis spricht dabei Bände.

Von rund 25.000 Pflegekräften, die sich als Zwangsmitglieder werden registrieren lassen müssen, geht man in Schleswig-Holstein aus. Zum Zeitpunkt der Wahl waren erst 20.576 Wahlberechtigte registriert. Die Stimmen der weiteren Mitglieder schienen den Protagonisten der neuen Kammer verzichtbar. Schon am heutigen Tage verzeichnet die Pflegekammer bereits 21.371 registrierte Mitglieder - also rd. 800 mehr als zum Zeitpunkt der Wahl.ein.

Aber selbst von den 20.576 Wahlberechtigten haben gerade einmal 3997 ihre Stimme abgegeben. Das sind lediglich 19,4 Prozent der Wahlberechtigten. Die Beteiligung ist beschämend. Von einem Zuspruch der Pflegekräfte für die vermeintlich lang ersehnte Einrichtung der Pflegekammer kann offensichtlich keine Rede sein.

Das ist die Gelegenheit an das Ergebnis der Umfrage zu erinnern, die die Grundlage für die gesetzliche Einführung der Pflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeitrag bildete. In dieser Umfrage sprachen sich bei der allgemeinen Frage zur Errichtung einer Pflegekammer nur knappe 51 Prozent der Befragten für eine solche Pflegekammer aus. Viel aussagekräftiger aber sind die Antworten, als es dann um die Finanzierung ging. 44 Prozent aller Befragten waren schlicht gegen jeden Beitrag. Die Zustimmungsraten für eine Pflegekammer SLH - Umfrage BeiträgePflegekammer mit Beitragspflicht purzeln tiefer und tiefer, je höher eine mögliche Beitragsbelastung ausfallen könnte. Selbst Geringverdiener werden z.B. in Rheinland-Pfalz mit bis zu 8,50 € im Monat belastet (siehe Beitragsordnung.) Angesichts solcher Beitragsfordrungen sank die Zustimmung zu einer solchen Kammer in Schleswig-Holstein auf nur noch 33 Prozent. Selbst von den Befürwortern der Kammer waren 17 Prozent gegen jede Beitragspflicht. (Zum Vergleich: in einer IHK wären Menschen mit einem solchen Einkommen vollständig beitragsfrei gestellt!)

Es kann also in keiner Weise verwundern, dass sich die übergroße Zahl der Pflegekräfte in Scheswig-Holstein, soweit sie nicht ohnehin von der Beteiligung an der Wahl ausgeschlossen waren, nicht beteiligt haben. Das ist eben nicht "ihre" Kammer und "ihre" Interessenvertretung. Das ist eine Behörde, die die Zwangsregistrierung mit Ordnungsgeldern durchsetzt und von den Pflegekräften (selbst den Geringverdienern) einer Sonderabgabe - als Mitgliedsbeitrag getarnt -  erhebt, die den bürokratischen Apparat finanzieren soll. Die Begeisterung, sich hier einzubringen, stieß nachvollziehbar auf enge Grenzen.