Pflegekammer Niedersachsen - sachlich falsche und tendenziöse StellungnahmeGroßes - und vor allem teures - Theater veranstaltet die Pflegekammer Niedersachsen um eine Gesetzesänderung, mit der die Landesregierung die versprochene Erstattung der Mitgliedsbeiträge für 2018 und 2019 sicherstellen will.
Die Kammer hat eine der teuersten Anwaltskanzleien der Szene beauftragt, um gegen die Gesetzesänderung vorzugehen, weil „das Selbstverwaltungsrecht (..) faktisch beseitigt werden soll“. Und die Kammerpräsidentin ließ sich bei Facebook dazu hinreißen, zu behaupten, dass mit der Änderung integriert in einem Gesetz, in dem es „um jüdische Verträge“ geht, „unser Selbstverwaltungsrecht regelrecht ausgehebelt wird“ und „eine direkte Einflussnahme auf die inhaltliche Arbeit möglich“ werde. Zunächst - und so viel sprachliche und gedankliche Hygiene darf man von der Präsidentin einer Körperschaft des öffentlichen Rechts wohl erwarten - geht es in dem Gesetz nicht „um jüdische Verträge“, sondern um Verträge zur Finanzierung des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden sowie des Landesverbandes Israelitischer Kultusgemeinden von Niedersachsen. Dies unter „jüdische Verträge“ zu subsummieren, ist einer Kammerpräsidentin unwürdig.
Dann würde es der Präsidentin gut zu Gesicht stehen, den Willen der Mitglieder und des Gesetzgebers zu respektieren. Und der lautet in diesem Fall, dass endlich - schnell ist das ja jetzt schon nicht mehr zu schaffen - die Beiträge für 2018 und 2019 erstattet werden. Dass der Gesetzgeber nach dem bisherigen Gezerre über die Fachaufsicht sicherstellen will, dass seine entsprechenden Zuschüsse an die Pflegekammer auch ausschließlich zu diesem Zwecke benutzt werden, ist mehr als nachvollziehbar. Tatsächlich lautet der Text der Gesetzesänderung daher, dass die Kammer zukünftig „bei der Verwendung staatlicher Zuschüsse der Fachaufsicht“ unterliegt. Wenn die Kammerpräsidentin nun behauptet, dass damit „eine direkte Einflussnahme auf die inhaltliche Arbeit möglich“ wird, so ist dies schlicht unwahr. Denn im vollständigen Text ist ausdrücklich die Rede davon, dass im Übrigen weiter nur die Rechtsaufsicht gilt.
Eingeschränkt ist die Kammer zukünftig in der Tat beim Ausgeben des Geldes. Beim Blick auf die nun beauftragte Anwaltskanzlei kommt ein solcher Schritt fast zu spät. Diese Kanzlei hatte - beauftragt von der Handelskammer Hamburg - in einem Verfahren gegen ein bffk-Mitglied bei einem Streitwert von nur 5.000,00 Euro deutlich über 100.000,00 Euro Honorare nur für die erste Instanz abgerechnet. Am Ende ging die Handelskammer mit diesen teuren Experten, die mit wilden Rechtstheorien aufgefallen waren, komplett baden. Übrig blieben nur die hohen Rechnungen.