Bundesverband für freie Kammern e.V. Schwere Haushaltsverstöße in der Pflegekammer Rheinland-Pfalz?

Schwere Haushaltsverstöße in der Pflegekammer Rheinland-Pfalz?In der noch jungen Pflegekammer Rheinland-Pfalz ist bereits der dritte Geschäftsführer am Werk. Von einer geordneten und vor allem rechtskonformen Führung der Geschäfte kann bis heute keine Rede sein. Der bffk hat hierzu schon mehrfach berichten müssen.


Nach dem letzten großen Aufreger um die von Beginn an auf falscher Grundlage erstellten Beitragsbescheide steht der Pflegekammer nun der nächste mögliche Ärger ins Haus. Nach Informationen des bffk verfügt sie bis heute über keinen verbindlich beschlossenen Haushalt für das Jahr 2019. Während die Pflegekammer in Niedersachsen diesen Haushalt mit erheblicher Verspätung mittlerweile beschlossen hat, sollen die Planungen in Rheinland-Pfalz immer noch nicht abgeschlossen sein. Von rechtlich wesentlicher Bedeutung ist dies aus zwei Gründen. Nach den auch für die Pflegekammer geltenden Maßstäben staatlichen Haushaltsrechts dürfen Beiträge aber nur zur Deckung der Kosten erhoben werden. Wenn es also noch keinen verbindlichen Haushalt gibt, der die zu deckenden Kosten festlegt, fehlt es für eine solche Beitragserhebung vollständig an der rechtlichen Grundlage.
Der zweite Aspekt ist, dass nach dem Gesetz (§ 17 Abs. 3 HeiBG) ohne einen beschlossenen Haushalt die Kammer nur Ausgaben leisten darf, „zu denen die Kammer rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.“. Dies entspricht auch den Bestimmungen der Hauptsatzung der Kammer (§ 15 Abs. 4).Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz aber erhebt ohne einen solchen Haushalt Beiträge für das Jahr 2019. Und ein Blick auf die Aktivitäten der Kammer legt nahe, dass etliches davon (die emsigen Dienstreisen ihres Präsidenten oder aber z.B. ein Informationsstand auf einer Berliner Pflegetagung) im Rahmen einer solchen vorläufigen Haushaltsführung unzulässig sind. Unzulässig wäre dann sicher auch die Social Media Aktion der Landespflegekammer, bei der jeder Bürger eine Video-Botschaft aufnehmen konnte. Wer allerdings diesem Link der Pflegekammer folgt, wird im Hinblick auf die versprochenen Aktivitäten und Erfolge in seinen schlimmsten Befürchtungen bestätigt. Denn statt der versprochenen Grußbotschaften findet sich dort...... NICHTS. Dies bedeutet aber nicht zwingend, dass für dieses Nichts nicht doch etwa Geld ausgegeben wurde.Insgesamt zeigt sich leider wieder, was passieren kann, wenn Transparenz und eine funktionierende Binnendemokratie fehlen und die staatliche Rechtsaufsicht strukturell versagt.

Anmerkung am 31. Mai 2018:

Via Facebook hat der Präsident der Pflegekammer am 30. Mai 2019 mitgeteilt: "Weis nicht wo das her ist. Klar ist, dass die Info definitiv falsch ist. Unsere Vertreterversammlungssitzungen sind ja öffentlich. Wäre man am 28.11.2018 dabei gewesen, dann hätte man mitbekommen, dass die VV den Haushalt gegen 16.00 Uhr verabschiedet hat. Auch das Ministerium hat ihn noch im Jahr 2018 genehmigt"

Das wäre dann höchst bemerkenswert.  Denn ein Mitglied unseres Verbandes bemüht sich seit Monaten vergeblich um die Einsicht in den Haushalt. Noch im April 2019 wurde ihm gegenüber schriftlich geäußert, "wir hatten den Haushalt nochmal verschoben" und dass man im Juni 2019 mit ihm über den "Planungsstand" reden wollte.
Die nach der Hauptsatzung vorgesehene Offenlegung des Haushaltes fand danach bis heute nicht statt. (Eine solche auf 4 Wochen begrenzte Offenlegung in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz als Transparenz zu verkaufen, ist ohnehin ein Witz).