24.10.2018
Grobe Fehler bei der Beitragsberechnung in der Pflegekammer
Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz hat vom ersten Tag ihrer Existenz an ihre Mitglieder falsch über die Regelungen der Beitragsberechnung informiert. In einem Schreiben an die Mitglieder (bezahlt aus den Zwangsbeiträgen), das dem bffk vorliegt, muss die Kammer nun „unrichtige Hinweise zur Beitragseinstufung“ einräumen. Beschönigend verweist die Kammer dabei auf eine regelmäßige Überprüfung der Abläufe zur Effizienzsteigerung. Die nun notwendige Überprüfung betrifft jedoch bereits die Beitragserhebung schon für das erste Jahr (2016) der Existenz der Kammer und ist erst jetzt aufgefallen. In welcher Größenordnung Korrekturen für die Jahre 2016, 2017 und 2018 fällig sind, ist völlig unbekannt. Die Pflegekammer hatte ihre Mitglieder schlicht und ergreifend falsch – und im Widerspruch zur eigenen Beitragsordnung - über die Systematik der Beitragsberechnung zur Selbsteinstufung informiert. Angesichts der Tatsache, dass die ohnehin schlecht bezahlten Pflegekräfte durch die Gründung der Pflegekammer zu einer Zwangsabgabe verpflichtet wurden, ist ein solcher grober Schnitzer höchst bemerkenswert. Ganz offenkundig fehlte es beim Griff in die Taschen der Zwangsmitglieder an der nötigen Sorgfalt.
Bemerkenswert an dem Vorgang ist auch, dass die Pflegekammer zwar die Mitglieder mit dem Schreiben über diesen gravierenden Verstoß gegen die eigene Beitragsordnung informiert. Auf der Internetseite der Pflegekammer und auch in der aktuellen Ausgabe des Kammermagazins– immerhin 132 Seiten stark – findet sich dazu aber kein einziges Wort.
Die Pflegekammer bestätigt damit vom ersten Tage an die schlimmsten Befürchtungen. Entgegen aller Versprechungen wurde hier eine intransparente, ineffiziente und mit sich selbst beschäftigte Behörde geschaffen. Auf substantielle Verbesserungen in der Pflege (mehr Personal, bessere Vergütung) müssen die Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz (und andernorts) dagegen immer noch warten.