Mitglied des Monats Februar 2020 - Robert Aschoff
Der erfolgreiche Lebensmittelhändler Robert Aschoff aus Kassel ist mit Leib und Seele Genossenschaftler. Konsequenterweise engagiert er sich in seinem Genossenschaftsverband als Vorstand der EDEKA-Hessenring und als Aufsichtsrat der EDEKA AG, Hamburg und Verwaltungsrat der EDEKA Zentrale AG & CO.KG. Genauso konsequent lehnt er den Kammerzwang ab, denn für ihn zählt Leistung und einen Verband, der seinen Mitglieder für kaum wahrnehmbare Gegenleistungen in die Tasche greift, lehnt Aschoff ab.
Seine Kritik an der IHK-Organisation trägt er daher auch direkt in die Vollversammlung der IHK Kassel-Marburg, in die er bereits zum zweiten Mal für die Wahlinitiative "JETZT - IHK-Wahl nutzen - Zwangsbeiträge abschaffen" gewählt wurde,
In seiner Haltung sieht sich Robert Aschoff durch die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bestätigt. Er setzt sich auch im Haushaltsausschuss der IHK schon seit Jahren für einen vollständigen Abbau der Rücklagen ein. Nach dem zweiten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur rechtswidrigen Vermögensbildung, welches auch die IHK Kassel-Marburg massiv betrifft, wirft Aschoff die Frage auf, wie es die Kammerfunktionäre mit der Sitte und dem Anstand ehrbarer Kaufkeute wirklich halten. "Jetzt sind all die IHK-Mitglieder betrogen, die jahrelang im Vertrauen auf rechtskonformes Handeln ihre Beiträge entrichtet haben", formuliert er. Er selbst, der mit der Unterstützung des bffk seit Jahren gegen die Beitragsbescheide der IHK rechtlich vorgeht, hat das kommen sehen. Aus seiner Sicht ist es aber ein Unding, dass jetzt nur die wenigen, die der IHK schon seit Jahren - offenkundig begründet - misstrauen, beitragsfrei bleiben. Robert Aschoff fordert daher, dass die Kasseler IHK-Funktionäre nun wirklich einschneidende Konsequenzen ziehen und die hohen Rücklagen weiter zurückgefahren werden, damit aus Zwangsmitgliedsbeiträgen geschaffene Immobilienvermögen mit in die Schwankungsreserve eingebracht wird, und dass ein gerechter Weg gefunden wird, die Mitglieder, die im guten Glauben an das gesetzeskonforme Verhalten der IHK Ihre Zwangsbeiträge ohne Widerspruch gezahlt haben, ihre Zwangbeiträge ebenso zurückbekommen.