Bundesverband für freie Kammern e.V. IHKn mit weiterer Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht – Rechtswidrigkeit der millionenschweren Rücklagenbildung bestätigt

23.01.2020

IHKn mit weiterer Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht – Rechtswidrigkeit der millionenschweren Rücklagenbildung bestätigtBundesverwaltungsgerichtAm Ende hat der geballte und teure Einsatz aller Juristen den IHKn in Braunschweig und Lüneburg-Wolfsburg nicht geholfen. Das Bundesverwaltungsgericht hat nach der gestrigen mündlichen Verhandlung die Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes und damit die Klagen von bffk-Mitgliedern gegen die Beitragsveranlagung bestätigt. Damit bleibt es bei der Feststellung, dass die IHK Braunschweig und  die Lüneburg-Wolfsburg über Jahre rechtswidrig in Millionenhöhe Vermögen gebildet haben, das damit der Finanzierung der Aufgaben entzogen war. Nun gilt es die schriftliche Begründung abzuwarten und hinsichtlich zahlreicher weiterer bundesweit anhängiger Verfahren auszuwerten und zu nutzen. Die IHK-Organisation, die gestern zahlreich und auch mit Vertretern des Dachverbandes im Gerichtssaal vertreten war, ist damit mit dem Versuch gescheitert, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes „zurückzudrehen“.

Link zur Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichtes