Bundesverband für freie Kammern e.V. 17-fache Klatsche für die IHK Köln vom Verwaltungsgericht

29.03.2024

17-fache Klatsche für die IHK Köln vom Verwaltungsgericht

Eine derartige Abfertigung dürfte in der Geschichte der zahlreichen bundesweit anhängigen und verhandelten Anfechtungsverfahren gegen IHK-Bescheide einmalig sein. Gleich 17 Verfahren hatte das Verwaltungsgericht Köln für den 15. März 2024 aufgerufen. Aufgeteilt in drei Abschnitte bekam die IHK hier von zwei Richterinnen und einem Richter einen denkwürdigen Einlauf verpasst. In allen 17 Verfahren wurde gegen die IHK entschieden. Und trotz eindringlichster Beschwörungen wurde die Berufungen nicht zugelassen. Die IHK Köln, die trotz einer eigenen Rechtsabteilung offenkundig alleine nicht in der Lage scheint, die eigene Wirtschaftsführung, ließ sich von einem teuren Berliner Anwalt vertreten. Nach Informationen des bffk hat das VG Köln mit diesen 17 Urteilen Beitragsforderungen der IHK Köln im deutlich 5-stelligen Bereich für rechtswidrig erklärt. 

Begründet hat das VG Köln seine Entscheidung damit, dass die IHK Köln, die durch andere Rechtsprechung erzwungene Abschmelzung der Nettoposition, die freigewordenen Mittel einfach in eine andere - neue - Rücklage umgebucht hat. 

Bundesweit sind zahlreiche vergleichbare Verfahren anhängig, sodass die Entscheidungen über den Einzelfall hinaus wirken könnten.