Bundesverband für freie Kammern e.V. Ärztekammer Niedersachsen eröffnet Prachtbau – bffk schenkt Transparenz

12.04.2024

Ärztekammer Niedersachsen eröffnet Prachtbau – bffk schenkt Transparenz

 

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung würdigt den Neubau der Ärztekammer Niedersachsen in einem Artikel mit den Worten: „Warum dieses Architektur-Highlight Hannover guttut“. Vor einem Jahr lautete eine deutlich realitätsnähere Überschrift noch „Ärztehaus als Dauerbaustelle: Prachtbau immer noch nicht fertig.“

Fakt ist, dass der Bau heute offiziell eröffnet wird, dass er offiziell knapp Einhundert Millionen Euro gekostet haben wird – nach einer ersten Kostenschätzung von „nur“ 50 Millionen Euro. Tatsächlich aber dürften die Gesamtkosten mittlerweile bei deutlich über  Einhundert Millionen Euro liegen, weil die Kammer mit dem Segen der Rechtsaufsicht, einen Teil der Kosten anderweitig verbucht hat. Für die Mitglieder der Ärztekammer ist der Bau also richtig teuer geworden. Alleine für die Jahre 2019 bis 2021 wurde ein um 32 Prozent erhöhter Mitgliedsbeitrag erhoben. In der Folge gab es dann auch einige Klagen, von einige – ohne die Unterstützung des bffk – verloren gingen, während andere – mit Unterstützung des bffk – gewonnen wurden bzw. noch nicht entschieden sind.

Heute also wird der Neubau offiziell eingeweiht. Hauptgeschäftsführer und Geschäftsführer der Ärztekammer werden wohl eher nicht zu den geladenen Gästen gehören. Denn beide wurden gerade erst fristlos vor die Türe gesetzt.

Der bffk möchte zur Eröffnung seinen Beitrag leisten und veröffentlicht daher heute den vollständigen Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes Niedersachsen, der sich intensiv mit dem Bau beschäftigt und dabei kaum ein gutes Haar daran gelassen hat.

Ein paar Aussagen seien hier als Leckerbissen vorab zitiert:

„In einer Machbarkeitsstudie aus dem Frühjahr 2017 traf der Projektsteuerer unrealistische Annahmen. Er setzte die Kosten für die Sanierungsvariante zu hoch an, für die Neubauvariante zu niedrig. Zudem berücksichtigte er bei seinem Variantenvergleich beispielsweise keine Folgekosten, wie Finanzierungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten." (Abschließende Prüfungsmitteilung des LRH; Seiten 4/5)

„Aufgrund der Bausubstanz des Bestandsgebäudes wäre ein Neubau nicht notwendig gewesen. Die von der ÄKN beauftragten Gutachten sahen hier zwar Sanierungsbedarf, jedoch zweifelte kein Gutachter an der Sanierungsfähigkeit des Gebäudes. Obwohl die Wirtschaftlichkeit der Neubauvariante nicht erwiesen war, richtete der Vorstand im Herbst 2016 die Vertragsleistungen für den Projektsteuerer an der Variante Abriss und Neubau aus. Der Vorstand setzte sich nicht ausreichend mit der Sanierungsfähigkeit des Gebäudes auseinander. Er verfolgte die Sanierungsvariante konzeptionell nicht als echte Alternative weiter (siehe Abschnitte 4.1 und 4.2)." (Abschließende Prüfungsmitteilung des LRH; Seite 4)

“Die ÄKN stellte in der Neubauplanung zu hohe Anforderungen an die Qualitäten und Ausstattung des Gebäudes. Diese Anforderungen werden zu hohen Investitions- und Betriebskosten führen:” (Abschließende Prüfungsmitteilung des LRH; Seite 5)

“Die Beitragserhöhung für den Zeitraum 2019 bis 2021 um 32 % führt geschätzt zu zusätzlichen Erträgen von 6,6 Mio. € jährlich bzw. insgesamt 19,9 Mio. €. Vor der Erhebung eines Sonderbeitrags hätte die ÄKN alle anderen Möglichkeiten prüfen müssen, um eine Finanzierung der Baumaßnahme zu gewährleisten. Zudem ist es unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit kritisch zu sehen, dass die von dem Sonderbeitrag betroffenen Beitragszahler in einem kurzen Zeitraum besonders belastet werden (siehe Abschnitt 5.3).” (Abschließende Prüfungsmitteilung des LRH; Seite 6)

"Zum anderen handelte sie nicht wirtschaftlich und sparsam, indem sie Anforderungen an ihr neues Gebäude stellte, die für eine Behörde nicht angemessen sind." (Abschließende Prüfungsmitteilung des LRH; Seite 8)


Link zum vollständigen Prüfungsbericht des Landesrechnungshofes Niedersachsen


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