Bundesverband für freie Kammern e.V. Überraschende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zugunsten der IHK Koblenz

28.03.2024

Überraschende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zugunsten der IHK Koblenz

 

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom gestrigen Tage die Revision im Verfahren um eine Beitragsveranlagung der IHK Koblenz zurückgewiesen. Damit sind die Entscheidungen des VG Koblenz und des OVG Rheinland-Pfalz, in denen die Klage abgewiesen wurde, bestätigt worden. Über die Gründe wurde nichts bekannt. Anders als in den bisherigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes zu dem Thema gibt es keine Pressemitteilung. 

Für Beobachter kommt diese Entscheidung überraschend, weil sich nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung eher ein Erfolg der Revision abzeichnete. Welche Folgen die gestrige Entscheidung auf andere bundesweit anhängige Verfahren hat, lässt sich erst abschätzen, wenn die Urteilsgründe vorliegen.