Bundesverband für freie Kammern e.V. Anhörung zur Änderung des IHK-Gesetzes im Deutschen Bundestag

06.06.2021

Anhörung zur Änderung des IHK-Gesetzes im Deutschen Bundestag

Am 07. Juni 2021 findet im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zur anstehenden Änderung des IHK-Gesetzes statt. Es ist ja in Mode gekommen, den Gestzeswerken freundliche Namen - z.B. "Das Gute-KiTa-Gesetz" - zu verleihen. Die treffende Bezeichnung für das vorliegende Gesetzeswerk wäre dann wohl das "Wir-retten-die-IHK-Rechtsbrecher-Gesetz". Denn die Bundesregierung hat die Novelle nur deswegen auf den Weg gebracht, weil das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 14. Oktober 2020 eine IHK zum Austritt aus dem IHK-Dachverband DIHK verpflichtet hatte. Ganz offenkundig hatte nicht nur das Leipziger Gericht, sondern auch die Bundesregierung die Hoffnung aufgegeben, der DIHK könne sich zukünftig an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Also sollen jetzt mit dem vorliegenden Änderungsentwurf der gesetzliche Handlungsrahmen erweitert werden. Was früher verboten war (z.B. allgemeinpolitische Äußerungen), soll morgen erlaubt sein.

Neben anderen Verbänden ist auch der bffk aufgefordert worden, eine Stellungnahme abzugeben. bffk-Geschäftsführer, Kai Boeddinghaus, wird im Ausschuss als Sachverständiger gehört.

Link zur Stellungnahme des bffk

Link zum Video-Stream der Anhörung vom 07. Juni 2021