14.06.2021
Deutscher Bundestag verabschiedet Änderung des IHK-GesetzesIn der Nacht zum vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag die Änderung des IHK-Gesetzes beschlossen. Mit den Stimmen von CDU/SPD/FDP haben die Parlamentarier damit die rechtsbrecherischen IHK- und DIHK-Funktionäre vor den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes in Sicherheit gebracht. Mit den Gesetzesänderungen wird der DIHK nun vom Verein zur Körperschaft. Und die regionalen IHKn werden zur Mitgliedschaft in dieser neuen Körperschaft gezwungen. Dazu bekam die gesamte IHK-Organisation mehr Freiheiten bei öffentlichen Äußerungen. Die Täter – vom Bundesverwaltungsgericht verurteilte IHK-Funktionäre – sehen sich von der Politik belohnt. IHK-Mitglieder, die über Jahre ihre Rechte mühsam mit hohem persönlichen Risiko einklagen mussten, sehen sich düpiert.
Ganz nebenbei wurde auch die Machtstellung des DIHK gegenüber den Auslandshandelskammern ausgebaut. Und als Dreingabe hat der Gesetzgeber den DIHK jetzt auch von der Beachtung der Regelungen des Staatlichen Haushaltsrechts befreit. Höchst bemerkenswert war dabei auch, dass sich die IHK-Organisation in der Anhörung rühmte, die gesamte Breite der ehrenamtlich Engagierten in den Meinungsbildungsprozess einzubeziehen. Gleichzeitig legte der DIHK in der Anhörung eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf vor, die nach Kenntnis des bffk in keiner einzigen IHK zuvor vorgelegt, beraten und abgestimmt worden ist. Und selbstverständlich haben Kritiker der IHK-Organisation auch keinen Zutritt zu den Arbeitsgruppen, die die Umwandlung des IHK-Dachverbandes vorbereiten. Das alles weiß die Politik. Und dennoch dürfen IHK-Funktionäre wie der neue DIHK-Präsident von Rückfragen unbehelligt das hohe Lied der Partizipation singen.Das war kein guter Tag für die IHK-Organisation. Denn es gab mitnichten nur von Seiten des bffk und dem Lager der üblichen Kammerskeptiker Kritik. Zahlreiche Wirtschaftsverbände und auch die Gewerkschaften hatten sich mit kritischen Anmerkungen zu Wort gemeldet. Selbst aus dem Lager der IHKn kam offener Widerstand. Der Reformdruck, der durch die letzte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes entstanden war, ist geschwunden. Erneut legt sich ein bleierner Schleier über die gesamte IHK-Organisation.