Bundesverband für freie Kammern e.V. bffk-Geschäftsführer über die IHK Koblenz: „einfach nur kriminell“

09.03.2021

bffk-Geschäftsführer über die IHK Koblenz: „einfach nur kriminell“ Es war die IHK Koblenz, gegen die ein bffk-Mitglied das erste große Grundsatzverfahren zur rechtswidrigen Vermögensbildung in den IHKn vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnen hat. Weder im Hinblick auf die Beendigung einer rechtswidrigen Vermögensbildung noch im Hinblick auf die Notwendigkeit einer transparenten Darstellung der finanziellen Verhältnisse noch eines respektvollen Umgangs mit den Mitgliedern hat die IHK gelernt. Die IHK Koblenz hat am 18. Februar 2020 einem bffk-Mitglied gegenüber für das Jahr 2020 vorläufig einen IHK-Beitrag von 245,02 € festgesetzt. Dagegen wurde am Widerspruch erhoben und Akteneinsicht - insbesondere hinsichtlich der Vermögensentwicklung der Immobilien - beantragt, um den Widerspruch ausführlich begründen zu können. Der Akteneinsichtstermin fand auch tatsächlich statt. Aber anstelle der Unterlagen über die Finanzen und insbesondere die Bewertung der Immobilien wurde lediglich die Verwaltungsakte des bffk-Mitgliedes vorgelegt. Alles andere sollte geheim bleiben. Nachdem der Widerspruch dennoch aufrechterhalten wurde, erging endlich im Dezember 2020 ein Widerspruchsbescheid, für den die Koblenzer Kammerfürsten auch noch eine Gebühr verlangten. Und nun wird die Sache spannend. Denn allen Beteiligten war klar, dass im  gerichtlichen Verfahren all die Akten vorgelegt werden müssen, die im Akteneinsichtstermin noch zurückgehalten wurden. Ganz offensichtlich aber gibt es in der IHK Koblenz einiges zu verbergen. Denn nun, nach dem ganzen Theater inkl. Gebührenforderung für den Widerspruchsbescheid, hat die IHK den Beitragsbescheid nebst Gebührenbescheid plötzlich aufgehoben. Einer gerichtlichen Überprüfung wollen die IHK-Funktionäre ganz offenkundig entgehen.
Während also ein IHK-Mitglied nun für das Jahr 2020 beitragsfrei bleibt, wurden und werden alle anderen IHK-Mitglieder in Koblenz weiter zur Beitragszahlung herangezogen. bffk-Geschäftsführer, Kai Boeddinghaus, hält dieses Verhalten der IHK Koblenz für „einfach nur kriminell“. Mit der Wahrung von Anstand und Sitte ehrbarer Kaufleute hat es jedenfalls ganz sicher nichts zu tun, wenn IHK-Mitglieder, die von diesen Hintergründen nichts wissen, weiter unverfroren zur Kasse gebeten werden, während die IHK gegenüber mutigen Klägern heimlich, still und leise einlenkt.