08.10.2020
IHK Koblenz - Termin zur Akteneinsicht ohne Akteneinsicht Das war schon eine Charme-Offensive der besonderen Art, die sich die „-Strategen“ der IHK Koblenz heute haben einfallen lassen.
Verabredet war ein Termin zur Akteneinsicht in einem laufenden Widerspruchsverfahren. bffk-Mitglied Franz-Josef Bresser hatte dazu den bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus mitgebracht und dies gegenüber der IHK auch frühzeitig angemeldet. Solche Termine sind bundesweit nichts ungewöhnliches. Vielerorts wird der bffk-Geschäftsführer auch als Bevollmächtigter anerkannt, sodass in sachlicher Atmosphäre Einsicht in wesentlichen Unterlagen über die Haushaltsführung ermöglicht wird.
Die IHK Koblenz, die schon in der Vergangenheit durch eine massive Verzögerungstaktik und eine indiskutable Ungleichbehandlung ihrer Mitglieder im Umgang mit Widersprüchen gegen Beitragsbescheide aufgefallen ist, hatte Boeddinghaus bereits als Bevollmächtigten zurückgewiesen. Damit gehören die Koblenzer IHK-Funktionäre zu einer bundesweit sehr kleinen Gruppe, die so schon versuchen, ihre Mitglieder im Widerspruchsverfahren zu schwächen. Heute nun wollte man bffk-Mitglied Bresser nur in seine eigene IHK-Akte schauen lassen. Er hätte da seine eigenen Briefe lesen können. Die Akten über die Haushaltsführung der IHK aber sollten - soweit nicht ohnehin im Internet veröffentlicht - tabu bleiben. Diese Verweigerungshaltung ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Denn in einem Gerichtsverfahren wird die IHK diese Unterlagen offenlegen müssen. Dass dann nicht auch im Vorverfahren zu ermöglichen, ist schlicht lächerlich. Zu erinnern ist auch daran, dass die Landesregierung bei der Verabschiedung des Transparenzgesetzes, von dem die Kammern nach intensiver Lobbyarbeit nicht betroffen sind, lautstark verkündete, die Politik setze darauf, dass die Kammern selbst für Transparenz sorgen. bffk-Mitglied Bresser ist überzeugt, dass die IHK Koblenz etwas zu verbergen hat. Das Verhalten der Koblenzer Funktionäre gibt dieser Überzeugung reichlich Nahrung. Bresser wird nun einen Widerspruchsbescheid verlangen und dann klagen. Gewonnen hat die IHK maximal ein bisschen Zeit. Verloren haben erneut das Ansehen und der Respekt. Von dem Geld der Zwangsmitglieder, die den Einsatz von 4 (in Worten: vier) IHK-Mitarbeitern, die die bei der Verweigerung der Akteneinsicht zum Einsatz kamen, finanzieren müssen, wollen wir hier gar nicht reden. Es war die IHK Koblenz, gegen die ein bffk-Mitglied das erste große Grundsatzverfahren zur rechtswidrigen Vermögensbildung in den IHKn vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnen hat. In Koblenz scheint man daraus nicht allzu viel gelernt zu haben.