Bundesverband für freie Kammern e.V. bffk-Mitglieder müssen in der HWK-Frankfurt keine Beiträge zahlen

12.12.2021

bffk-Mitglieder müssen in der HWK-Frankfurt keine Beiträge zahlenEin Mal erst – im Juni 2016 - traf sich ein Mitglied des bffk mit der Handwerkskammer Frankfurt im Streit um die Beitragsveranlagung vor dem Verwaltungsgericht. Die sehr selbstbewusst auftretenden Kammerfunktionäre wurde im Verlaufe der Verhandlung immer kleinlauter und kleinlauter. Am Ende hoben sie die beklagten Bescheide noch im Gerichtssaal auf. In der Folge erhoben Mitgliedsfirmen des bffk immer wieder Widersprüche gegen die Beitragsveranlagung der HWK Frankfurt. Und bis ins Jahr 2018 waren diese Widersprüche auch ohne gerichtliche Auseinandersetzung erfolgreich. Die HWK beugte sich den Argumenten, die immer wieder auf eine rechtswidrige Vermögens- bzw. Rücklagenbildung abstellten. Im Jahr 2019 wollte es die HWK dann aber wissen. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen und dafür wurde auch noch eine Gebühr verlangt. Nachdem dann emsig Schriftsätze getauscht waren traf man sich im März 2021 zu einem Erörterungstermin vor Gericht, bei dem die Kammerfunktionäre ihr Treiben intensiv verteidigten. Im Juli aber hatte die HWK der Mut verlassen. Sang- und klanglos wurden die beklagten Bescheide aufgehoben und unsere Mitglieder hatten über 2.000 € Kammerbeiträge gespart. Im Jahr 2020 stieg die Zahl der Betriebe, die sich gegen die Beitragsveranlagung zur Wehr setzen weiter an. Das kann angesichts der erfolgreichen Widersprüche der Vorjahre nicht verwundern. Denn natürlich wirkt das auf andere motivierend. Wieder aber wies die HWK alle Widersprüche wie im Vorjahr zunächst ab und verlangte dafür auch noch Verwaltungsgebühren.  Die Abschreckung aber wirkte auch diesmal nicht. Etliche Klagen landeten bei den Verwaltungsgerichten in Darmstadt und Frankfurt. In der Folge wurden die üblichen Schriftsätze gewechselt. Ende November 2021 dann die plötzliche Wende. Die HWK Frankfurt beendet alle Verfahren, hebt alle Bescheide auf und befreit somit unsere Mitglieder vom Beitragszwang auch für das Jahr 2020. Unsere Mitglieder sparen zusammen nun rd.  5.000 €. Bemerkenswert dabei ist zudem, dass einige dieser Mitglieder berichten, dass sie für das Jahr 2021 schon gar keine Beitragsbescheide der HWK mehr erhalten haben. Ganz offenkundig glaubt die HWK auch für das laufende Jahr nicht an die Rechtmäßigkeit der eigenen Wirtschaftsführung.