Bundesverband für freie Kammern e.V. Maulkorb für die IHK Stuttgart – Teilerfolg bei Gericht

16.12.2021

Maulkorb für die IHK Stuttgart – Teilerfolg bei GerichtZumindest einen ersten Teilerfolg brachte die Initiative eines Mitgliedes der Kaktus-Initiative in Stuttgart, der sich mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung gegen öffentliche Äußerungen der IHK Stuttgart zu verschiedenen Verkehrsthemen zur Wehr gesetzt hat.
Das Thema rechtswidriger öffentlicher Äußerung begleitet die IHK Stuttgart und ihre Kritiker schon seit vielen Jahren.
Begonnen hatte es mit der einseitigen Agitation der IHK zugunsten des Projekts „Stuttgart 21“. Als IHK-Mitglieder dagegen vor Gericht gingen musste die IHK das Werbebanner für „S21“ von ihrem Gebäude abhängen.
Als sich die IHK und ihre Funktionäre mit öffentlichen Äußerungen zum Binnenkonflikt im Ehrenamt einmischten, gab sich ein Mitglied der Kaktus-Initiative mit einem Vergleich zufrieden, in dem die IHK versprach, sich künftig an die Regeln zu halten. Tatsächlich aber gab es solche unzulässigen Einmischungen dann doch. Am Ende scheiterte die Durchsetzung eines Ordnungsgeldes nur, weil versäumt worden war, unmittelbar nach dem Vergleich dafür die formalen Voraussetzungen zu schaffen. Nun hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 02. Dezember 2021 dem Kläger zumindest in Teilen Recht gegeben. Im Zusammenhang mit dem Straßenbauprojekt des Aus- und Umbaus der B27 darf die IHK die Forderung nach „Auswahl einer Ausbauvariante, die sorgsam mit den Flächenressourcen und den Belangen der Anrainerkommunen umgeht“ nicht wiederholen.  Der Kläger hatte auch zu weiteren Äußerungen ein Verbot erreichen wollen, konnte damit aber noch nicht durchdringen. Hintergrund für solche Verfahren ist, dass sich IHKn eben nur zu wirtschaftspolitischen Themen mit einem klaren Bezug zur Region äußern dürfen, und dass vor allem auch abweichende Positionen in den Stellungnahmen zu berücksichtigen sind. Insbesondere bei verkehrspolitischen Themen fühlen sich viele IHK-Mitglieder in den öffentlichen Äußerungen der IHKn, die ja grundsätzlich im Namen aller Mitglieder abgegeben werden, nicht wieder. Einerseits ist auch dieser Teilerfolg bereits sehr erfreulich, weil er die Recht von IHK-Mitgliedern stärkt, deren inhaltliche Positionen von der IHK fast regelhaft missachtet werden. Andererseits wird zu prüfen sein, ob hinsichtlich des vom Gerichts verweigerten Rechtsschutzes der Verwaltungsgerichtshof angerufen werden muss.