22.03.2024
Der Kammerbericht 2023 - der Fisch stinkt vom Kopf
Neben dem umfangreichen Zahlenwerk zu Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK) und berufsständischen Kammern ist inhaltlicher Mittelpunkt des Kammerberichtes 2023 die Beschäftigung mit der offenkundigen Unehrlichkeit der IHK-Dachorganisation DIHK. Im Jahr 2020 hatte das Bundesverwaltungsgericht nach jahrelangem strukturellen Rechtsbruch des DIHK – damals noch als Verein – eine IHK zum Austritt aus dem DIHK verurteilt. In der Folge stand der Dachverband vor dem Aus und musste von der Politik gerettet werden, in dem der ursprünglich private Verein in eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts überführt wurde. Gelernt haben die DIHK-Funktionäre daraus, dass ihr Fehlverhalten ohne Folgen bleibt. Und so belügt die DIHK nun Politik und Öffentlichkeit z.B. hinsichtlich ihrer Mitverantwortung an den Missständen in den Auslandshandelskammern (AHK). Gegenüber der Wirtschaftswoche bestritt die DIHK jegliche Verbindungen und ging dabei sogar so weit, die Gründung einer solchen Auslandshandelskammer gänzlich zu betreiten. Der bffk, der dazu umfangreich Material gesammelt hat, entlarvt im Kammerbericht 2023 diese Lüge.
Besondere Aufmerksamkeit hat der bffk wie schon im Vorjahr auch dem Vergleich der Durchschnittsgehälter in den IHKn gewidmet. Dass der Gehaltsdurchschnitt in Dortmund gerechtfertigt mehr als das Doppelte beträgt als in Flensburg betragen soll, bezweifelt der bffk. „Die Zahlen sind ein deutlicher Beleg für die vielerorts noch verbreitete Selbstbedienungsmentalität der Kammerfunktionäre“ kommentiert bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus.
Erfreulich, wenn auch im Ergebnis immer noch nicht ausreichend ist der große Abbau von Vermögen in den Industrie- und Handelskammern. Seit 2013 haben die IHKn rd. 600 Millionen Euro weniger auf den Konten. Geld, das an die Zwangsmitglieder erstattet werden musste.
Der jährliche Beitragsvergleich des bffk lässt indes wenig Hoffnung aufkeimen, dass die Kleinstaaterei der Kammern ein baldiges Ende haben wird und die teilweise extremen Beitragsunterschiede angeglichen werden. Das fragwürdige Selbstverständnis der Kammern, die nicht müde werden, im öffentlichen Raum eine Harmonisierung von Steuern und Abgaben zu fordern und gleichzeitig einen Flickenteppich an unterschiedlichen Beitragsstrukturen und Beitragshöhen zu unterhalten, wird hier überdeutlich. „Ein Lichtblick ist für uns, dass es in den Handwerkskammern offenbar erste echte Reformansätze gibt, um ertragsschwache Betriebe wirklich zu entlasten“, erklärt Kai Boeddinghaus für den bffk.