Bundesverband für freie Kammern e.V. Erneute Niederlage der Landesärztekammer Niedersachsen

20.03.2024

Erneute Niederlage der Landesärztekammer Niedersachsen

Auch mit seiner zweiten Klage gegen die Landesärztekammer Niedersachsen war bffk-Mitglied, Dr. Matthias Parpart, gestern erfolgreich. Bereits im Dezember 2021 hatte Parpart mit seiner Klage gegen die Beitragsveranlagung des Jahres 2016 Erfolg. Die Ärztekammer, die sich nicht zuletzt wegen des Baus eines mehr als 100 Millionen Euro teuren „Kammerpalastes“ den Unmut vieler Ärzte zugezogen hat, wollte das Urteil nicht akzeptieren und suchte die Berufung beim Oberverwaltungsgericht. Dort aber blitzten die Kammerfunktionäre ab. Die Berufung wurde erst gar nicht zugelassen und so wurde das Urteil zugunsten von Dr. Parpart rechtskräftig. 
Gestern nun ging es in die zweite Runde, bei der die Beitragsveranlagung für das Jahr 2017 zur Überprüfung anstand. Und wieder kassierte die Ärztekammer eine klare Niederlage. Nach der Überzeugung des Gerichts in Stade hat die Landesärztekammer schon gegen die einfachsten rechtlichen Grundlagen der Beitragsveranlagung verstoßen und sich einen jahresbezogenen Beschluss über die Festlegung der Beitragssätze einfach erspart. Man darf gespannt sein, ob die Ärztekammer diesmal das Urteil respektiert oder erneut unterstützt von einem externen Anwalt – die eigene Rechtsabteilung der Kammer scheint von der Materie überfordert – den Weg zum Oberverwaltungsgericht sucht. Geld spielt bei der Kammer offenkundig keine Rolle. Das lässt sich auch daran ablesen, dass die Kammerfunktionäre standesgemäß in der 1. Klasse reisen. Wer sich für über 100 Millionen Euro einen „Palast“ errichtet, mag bei den Reisekosten eben nicht knausern. Das fällt umso leichter, wenn für „Palast“ und 1. Klasse immer die Anderen – hier die Zwangsmitglieder der Kammer – zahlen müssen.

 

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