Bundesverband für freie Kammern e.V. Dringende gerichtliche Hinweise – Bezirksärztekammer Pfalz blamiert

13.07.2023

Dringende gerichtliche Hinweise – Bezirksärztekammer Pfalz blamiert

Turbulent ging es zu im Saal des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße. Mit Unterstützung des bffk wehrte sich ein niedergelassener Arzt aus Speyer gegen die Beitragsveranlagung durch die Bezirksärztekammer Pfalz für das Jahr 2022. Die hatte sich einen teuren Anwalt aus Frankfurt genommen, um mit allen Mitteln ein Urteil gegen die Kammerfunktionäre zu verhindern. Aber all die Finten und Manöver verfingen nicht. 
Im Vorfeld schon hatte der Kammer-Anwalt versucht, bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus als Beistand des Arztes aus dem Verfahren zu drängen. Das Verwaltungsgericht aber verwarf all die Argumente und beschloss, Boeddinghaus als Beistand zuzulassen.
Zu Beginn der mündlichen Verhandlung ging es dann lautstark um die Frage der Zulässigkeit der Klage. Angeblich sei schon der Widerspruch, der zur Klage geführt hatte, mit einem Formfehler behaftet gewesen. Das Gericht gab mehr als deutliche Hinweise, dass die abenteuerliche Behauptung des Kammer-Anwalts zur Unzulässigkeit niemanden überzeugt. Der aber wollte nicht hören. Es ging munter und im Vergleich zu den üblichen Abläufen in Gerichtssälen laut und heftig durcheinander. Am Ende legte sich das Gericht fest: die Klage war zulässig. 
Da stand der teure Anwalt und musste nun tatsächlich die Wirtschaftsführung der Kammer verteidigen, weil alle Ablenkungsmanöver nicht verfangen hatten. 
Aber auch hier gaben er und die Bezirksärztekammer kein gutes Bild ab. Rücklagenposition für  Rücklagenposition wurde vom Gericht durchgesprochen. Das deutliche Bild: die Kammer hatte trotz Nachfragen dem Gericht kaum Unterlagen zur Rechtfertigung der Rücklagen geliefert. Bei anderen Rücklagen fehlten die notwendigen Konkretisierungen (Kostenschätzungen, Risiko- bzw. Zweckbeschreibung) völlig oder waren unvollständig. 
Schließlich legte zunächst einer der Richter der Bezirksärztekammer eine Aufhebung des strittigen Bescheides nahe. Aber Anwalt und Geschäftsführerin hatten noch nicht genug und sahen sich trotz aller gerichtlichen Hinweise im Recht. Dann schaltete sich der vorsitzende Richter ein und legte in Sachen „gerichtliche Hinweise“ nochmal richtig nach. Es wurde wieder etwas lauter. Nach einer kurzen Unterbrechung ließ ein schlecht gelaunter Kammer-Anwalt zu Protokoll nehmen, dass die Bezirksärztekammer aufgrund der „dringenden Hinweise des Gerichts“ nun doch den Bescheid aufhebe. Damit war das Verfahren am Ende. 
Die Bezirksärztekammer steht vor einem Scherbenhaufen. Ein Anwalt, dessen verfahrenstechnischen Kapriolen ebenso wenig verfangen wie die Theorien zur vermeintlich zulässigen Wirtschaftsführung. Die Wirtschaftsführung, die der gerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten hat. Stattdessen nun ein Arzt, der seinen Kammerbeitrag spart und  in seiner Kritik an der Kammer durch das Gericht bestätigt wurde. Und dazu erhebliche Verfahrenskosten, die mindestens im mittleren 4-stelligen Bereich liegen dürften.