24.11.2021
Finanzen der HWK Dortmund ebenfalls rechtswidrigEin weiterer Rechtsstreit eines bffk-Mitgliedes konnte erfolgreich beendet werden. Schon das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte den Funktionären der HWK Dortmund eine rechtswidrige Wirtschaftsführung und Beitragsveranlagung – hier für das Jahr 2017 - attestiert. Weil aber Kammerfunktionäre für die teuren Prozesse nicht selber aufkommen müssen, wurde eine Anwaltskanzlei beauftragt, die beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen ein anderes Ergebnis erreichen sollte. Zu einer mündlichen Verhandlung aber kam es erst gar nicht. Denn das OVG ließ die beantragte Berufung erst gar nicht zu. Und dabei fand das Gericht mehr als deutliche Worte. So ist in dem Beschluss zu lesen „Das Zulassungsvorbringen setzt sich auch nicht ansatzweise substantiiert mit der entscheidungstragenden Erwägung des Verwaltungsgerichts auseinander“. Erfreulich ist die Entscheidung natürlich für das Mitglied des bffk. Hier sind nun mehr als 700,00 Euro an Kammerbeiträgen gespart worden. Ärgerlich ist das für alle anderen Beitragszahler, die von dem Ausgang des Verfahrens nicht profitieren, weil sie im Glauben auf eine ordnungsgemäße Wirtschaftsführung ihre Kammerbeiträge bezahlt haben. Ärgerlich ist das für diese Beitragszahler auch deswegen, weil aus den Mitgliedsbeiträgen auch noch die Verfahrenskosten finanziert werden müssen.