Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK-Dachverband DIHK zeigt sich als ganz schlechter Verlierer

19.11.2021

IHK-Dachverband DIHK zeigt sich als ganz schlechter VerliererEin Paukenschlag war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Oktober 2020, mit dem die IHK Nord Westfalen zum Austritt aus dem IHK-Dachverband DIHK verpflichtet wurde. Es war schon erstaunlich und erschreckend wie willfährig der Gesetzgeber den Interessen der Kammerbürokratie folgte und mit einer raschen Gesetzesänderung die Uhren zurückdrehte und jeglichen Reformdruck von der Kammerorganisation genommen hat. Ganz nebenbei galt es nun aber auch den 13jährigen Rechtsstreit, der neben dem Verwaltungsgericht gleich zwei Mal sowohl das OVG in Nordrhein-Westfalen als auch das Bundesverwaltungsgericht beschäftigt hat, abzurechnen. Und hier zeigte sich der IHK-Dachverband DIHK, der an dem Verfahren beteiligt wurde, gleichermaßen als schlechter Verlierer und von ahnungslosen Juristen vertreten. Denn bei der Kostenaufstellung bemängelte der DIHK, dass die Klägerin auch ihre Reisekosten zum Bundesverwaltungsgericht geltend gemacht habe. Die Klägerin sei nicht geladen gewesen und wäre dadurch ausreichend durch ihren Anwalt vertreten. Vortragen ließ der DIHK dies natürlich durch seine teuren Anwälte. Angesichts der Tatsache, dass die IHK-Vertreter zu den Gerichtsterminen neben ihren Anwälten so zahlreich erschienen, dass dafür sogar Busse angemietet wurden, ist der Versuch, die Reisekosten der Klägerin abzulehnen, geradezu unanständig. Dafür gibt es aber – wie das Gericht dem DIHK und ihren Anwälten nun ins Stammbuch schrieb – aber auch keine Rechtsgrundlage. Im Kostenfestsetzungsbeschluss ist zu lesen:„In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Reisekosten der Beteiligten für die Teilnahme am Termin der mündlichen Verhandlung regelmäßig erstattungsfähig sind, und zwar auch dann, wenn das persönliche Erscheinen des - anwaltlich vertretenen - Beteiligten nicht angeordnet worden ist“.Angesichts der immensen Stundenhonorare, die die teuren IHK- und DIHK-Anwälte in Rechnung stellen, wäre es für den DIHK wahrscheinlich günstiger gewesen, auf diese unsinnige Zurückweisung der Reisekosten zu verzichten und diese gleich zu zahlen. Nun müssen die Reisekosten begleichen und das gleichermaßen hohe wie unnütze Honorar der DIHK-Anwälte. Da aber regelmäßig die IHK-Mitglieder für solche Eskapaden zu zahlen haben und nicht die Funktionäre, ist auf ein Einsicht und Änderung wohl kaum zu hoffen.

Anmerkung vom 22. November 2021

In der urpsrünglichen Version war zu lesen, die IHK Nord Westfalen wäre gegen die Kostenfestsetzung vorgegangen. Dem war nicht so. Die IHK Nord Westfalen hat ihren Anteil an den Gerichtskosten ohne Beanstandung bezahlt. Allerdings konnte die IHK auch nicht verhindern, dass der DIHK, der in dem Verfahren nur beigeladen war, mit dieser Kapriole die Kostenerstattung der Klägerin mindern wollte.