Bundesverband für freie Kammern e.V. HWK Kassel kapituliert erneut - keine Beitragspflicht für 2024

05.08.2024

HWK Kassel kapituliert erneut - keine Beitragspflicht für 2024

Ein Metzgermeister aus Hünfeld ist schon im letzten Jahr erfolgreich gegen die Beitragsforderungen der HWK Kassel für die Jahre 2020, 2021 und 2023 vorgegangen. Die Handwerkskammer mochte ihm gegenüber die Vermögenslage lieber nicht offenlegen und hob daher die Beitragsbescheide auf. 
Im Jahr 2024 hat der Metzgermeister erneut mit Unterstützung des bffk Widerspruch gegen die Beitragsveranlagung – diesmal für das Jahr 2024  - erhoben. Dieses Mal reagierte die Handwerkskammer zunächst gar nicht. Nachdem aber nach Ablauf der 3-Monatsfrist, innerhalb derer die Handwerkskammer über den Widerspruch hätte entscheiden oder zumindest die Akteneinsicht gewähren müssen, immer noch nicht reagierte, wurde Klage beim Verwaltungsgericht Kassel erhoben. Und jetzt ging es ganz schnell. Eingereicht wurde die Klage am 22. Juli 2024. Am 31. Juli 2024 hob die HWK den angegriffenen Bescheid auf. Eine gerichtlichen Überprüfung ihres Vermögens wollen die Kasseler Handwerksfunktionäre offenkundig lieber vermeiden. Für den Hünfelder Handwerksmeister ist das natürlich ein schöner Erfolg. Er hat mittlerweile mehr als 3.000 Euro Kammerbeitrag gespart. Für alle anderen Mitglieder der Handwerkskammer aber dürfte das ein Schlag ins Gesicht sein. Denn sie zahlen im Vertrauen auf eine rechtskonforme Wirtschaftsführung der Handwerkskammer ihre Beiträge. Das sollte sich indes jeder Handwerksbetrieb im Bezirk der HWK Kassel künftig zwei Mal überlegen.