Bundesverband für freie Kammern e.V. Ehemaliger ZDH-Präsident scheitert mit Unterlassungsverfügung gegen den bffk

12.08.2024

Ehemaliger ZDH-Präsident scheitert mit Unterlassungsverfügung gegen den bffk

Ein minimalen Teilerfolg konnte Hans-Peter Wollseifer mit seinem Verfügungsantrag gegen den bffk formal verbuchen. Wollseifer hatte den Artikel des bffk „Teurer Amoklauf eines Kammerpräsidenten“ zum Anlass genommen, um dem bffk verschiedene dort enthaltene Äußerungen verbieten zu lassen. In der ersten Fassung des Beitrages hatte es zunächst geheißen:

"Aus der Perspektive des bffk hatte es bereits von Beginn an ein Geschmäckle, dass ein Kammerfunktionär wie Wollseifer, der für sein „Ehrenamt“ jährliche Aufwandsentschädigungen im 6-stelligen Bereich kassierte, den Saubermann geben wollte“

Sowohl Wollseifer wie auch das Landgericht Köln lasen dies so, als würde der bffk behaupten (wollen), dass Wollseifer alleine für seine Präsidentschaft in der HWK Köln eine  Aufwandsentschädigung im 6-stelligen Bereich kassierte. Seitens des bffk war dies indes so nie gemeint, sondern es war dabei immer die Gesamtsumme der Entschädigungen – insbesondere auch aus der Tätigkeit Wollseifers als ZDH-Präsident – berücksichtigt. Deswegen war und ist dieser Textteil zu einem älteren Beitrag verlinkt, in dem ausdrücklich auf die zahlreichen Mandate Wollseifers verwiesen wird. Schon unmittelbar nach der Unterlassungsaufforderung durch Wollseifers Anwälte hatte der bffk diese Stelle dann nochmals deutlicher gefasst. Dennoch hat das Landgericht Köln dem bffk nun untersagt, zu behaupten was wir weder behaupten wollten noch aus unserer Sicht je behauptet haben. Ein zweifelhafter Erfolg für den ehemaligen ZDH-Präsidenten. 

Weitgehend unbeanstandente Äußerungen des bffk 
Denn in allen anderen Punkten hat der bffk obsiegt und darf nach der Entscheidung des Landgerichts Köln weiter schreibe, dass Wollseifer

„für sein „Ehrenamt“ in Ausübung diverser Mandate jährliche Aufwandsentschädigungen im 6-stelligen Bereich kassierte.“

Wir dürfen weiterhin formulieren:

„Mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens wollte sich Hans-Peter Wollseifer jedenfalls nicht zufriedengeben und startete einen aus Mitteln der Handwerkskammer Köln finanzierten Rachefeldzug gegen seinen ehemaligen Hauptgeschäftsführer und dessen Stellvertreter.“

Und wir dürfen ebenfalls weiterhin schreiben:

„Wes Geistes Kind die von jeglicher Bodenhaftung scheinbar befreiten Kölner Handwerksfunktionäre sind beweist sich auch dadurch, dass die HWK sich schlicht weigert, die Kosten des jahrelangen und teuren Rachefeldzugs der Handwerkskammer und ihres Präsidenten zu beziffern.“

Eine weitere Äußerung des bffk

„Fachleute gehen davon aus, dass angesichts der Verfahrensdauer und des Streitwertes für die Handwerkskammer Kosten zwischen 300.000 bis 500.000 Euro entstanden sind“

die Wollseifer dem bffk außergerichtlich ebenfalls zunächst untersagen wollte, wurde dann gar nicht erst Thema der gerichtlichen Auseinandersetzung. Auch diese ist also weiterhin zulässig.

Am Ende ging der Versuch des einstmals höchsten deutschen Repräsentanten des Handwerks, Veröffentlichungen über sein – aus Sicht des bffk – autokratisches Handeln zu verbieten, ins Leere. Es tellt sich einmal mehr die Frage, was Wollseifers erfolglose Attacke auf den bffk gekostet hat, und ob ggf. auch für diese Kosten die HWK Köln gerade stehen muss. 

 

Link zum Artikel im Bonner Generalanzeiger