Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Braunschweig blockiert Verwaltungsgericht

04.10.2021

IHK Braunschweig blockiert VerwaltungsgerichtDie IHK Braunschweig hatte schon bisher vor Gericht kein gutes Bild abgegeben. Rechtskräftig hatte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 22. Januar 2020 entschieden, dass die IHK rechtswidrig Vermögen gebildet und in der Folge Mitglieder in unzulässiger Weise zu Beiträgen herangezogen hatte. Die Beschlüsse, die die Vollversammlung in der Folge fasste, haben bereits verdeutlicht, dass die Braunschweiger IHK-Fürsten nicht wirklich gelernt haben. Bestätigt wird dieses schlechte Bild nun im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens. Denn mit Unterstützung des bffk ist ein IHK-Mitglied im Mai 2021 erneut gegen die Beitragsveranlagung der Braunschweiger IHK vor Gericht gezogen. Das Gericht forderte die IHK – das ist normales Verfahren – zur Einreichung einer Klageerwiderung und zur Vorlage der Verwaltungsakten auf. Es war schon auffällig, dass das Gericht Ende Juli eine Erinnerung zur Erledigung an die IHK schicken musste. Die in dem Schreiben des Gerichts gesetzte Frist von 4 Wochen hat die IHK aber wieder gerissen. Anfang September also eine erneute Mahnung des Gerichtes an die Adresse der IHK. Diesmal mit einer Frist von 3 Wochen. Bislang ist beim Kläger immer noch nichts eingegangen. Wir dürfen nun rätseln, ob dieses Verhalten der IHK einfach nur dem normalen Standard effizienter Verwaltungserledigung in der IHK Braunschweig entspricht, oder ob die IHK den Ausgang des Verfahrens trotz vollmundiger Erklärungen doch eher fürchtet und daher auf eine maximale Verschleppung des Verfahrens setzt. So oder so passt es leider ins Bild einer Industrie- und Handelskammer, die den abgehobenen Interessen ihrer Funktionäre verpflichtet scheint. Einer IHK, die ihre Mitgliedern – besonders dann, wenn sie nicht bereitwillig alles hinnehmen – als Gegner behandelt.