Bundesverband für freie Kammern e.V. Die Millionen der IHK Bochum – Gericht kennt keine Gnade

18.06.2024

Die Millionen der IHK Bochum – Gericht kennt keine Gnade

Das war ein eher kurzes Verfahren heute vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Und, nachdem die IHK mit einem Korrekturbescheid schon auf mehr als 8.000 Euro ihrer Beitragsforderung verzichtet hatte, ging es dann im Hinblick auf die Höhe der Restforderung auch nicht mehr um so viel. Bei der IHK ging es aber um ihre Millionenrücklagen – alleine in der Baurücklage haben die Kammerfunktionäre über 4,6 Millionen Euro angesammelt. 
Nun gehört die IHK in Bochum ganz sicher nicht zu den deutschen Industrie- und Handelskammern, die nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes einfach stur weiter illegale Rücklagen einbehalten hat. Aber sie gehört dann doch zu dem Kammern, die rechtswidriges Vermögen lieber „umtopfen“ als an die Mitglieder zu erstatten. Deutlich wird das am Beispiel der Nettoposition. Diese wurde rechtswidrig im Jahr 2012 um 600.000 Euro angehoben. Geld, was damit dauerhaft und sinnfrei „gebunkert“ war. Die IHK Bochum hat nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2020 durchaus erkannt, dass das unzulässig war und eine Beibehaltung ebenso unzulässig ist. Statt die 600.000 Euro aber an die Mitglieder zu erstatten, wurden sie trickreich u.a. der Baurücklage zugeführt.
Hinsichtlich der Baurücklage – das wurde im heutigen Termin deutlich – fehlt es dabei an allem, was rechtlich als Voraussetzung geboten ist. Es gibt kein verbindliches Projekt – nur den unbestimmten Willen sich räumlich zu verändern/zu verbessern. Es gibt dementsprechend keine Planungen – also auch keine Kostenschätzungen. Und einen Zeitplan gibt es genauso wenig. Aber die Rücklage, die gibt es schon und mit annähernd 5 Millionen auch üppig dotiert.

Bei dieser Ausgangslage – da sind weitere Mängel der Wirtschaftsplanung noch gar nicht erwähnt – konnte die IHK im Gericht „keinen Blumentopf gewinnen“. Die Lage wurde dadurch verschlechtert, dass die Performance des Auftritts bei Gericht ganz schlecht war. Nachdem das Verwaltungsgericht bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus als Beistand zugelassen hatte, versuchte die IHK eine Vertagung des Termins zu erreichen. Man bräuchte mehr Zeit zu Vorbereitung. Dies sollte vor allem der Tatsache geschuldet sein, dass die IHK gut eine Woche vor dem Termin der mündlichen Verhandlung einen Anwalt hinzugezogen hat, der vermeintlich Einarbeitungszeit benötige. Das Gericht war nicht bereit, hier mitzuspielen. Zum Termin der mündlichen Verhandlung kam dann schon gar kein Vertreter der IHK mehr mit. Und so musste ein eben erst engagierter Anwalt Zahlen vertreten, die er eigentlich gar nicht kannte, und Zusammenhänge rechtfertigen, die er offenkundig (noch) nicht wirklich durchdrungen hatte. Das Ende ist Geschichte. Nach mehr als deutlichen Hinweisen des Gerichts wurde auch die Restforderung der IHK für das Jahr 2021 aufgehoben. Damit ist auch die Wirtschaftsplanung für das Jahr 2021 Geschichte. Jedes IHK-Mitglied im Bezirk der IHK Mittleres Ruhrgebiet/Bochum, welches künftig (Abrechnungs-)Beitragsbescheide für dieses Jahr 2021 erhält, kann diese mit garantierten Erfolgsaussichten angreifen. Viel besser sieht es nach Einschätzung des bffk für die Jahre 2022, 2023 und 2024 auch nicht aus.
Bemerkenswert war heute auch, dass sich gegen die Beitragsveranlagung der IHK Bochum auch ein Krankenhaus zur Wehr setzte. Es sind nicht mehr nur die kleinen Firmen oder die klassischen Kritiker der IHK-Organisation, die sich mit Widersprüchen und Klagen wehren. Mittlerweile kommt der Widerstand auch in der Breite der Wirtschaft – das haben bereits die Verfahren in Köln gezeigt – und eben auch bei öffentlich-rechtlichen Unternehmen an.