Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK Passau traut der eigenen Wirtschaftsplanung immer noch nicht

19.06.2024

IHK Passau traut der eigenen Wirtschaftsplanung immer noch nicht

Die IHK Niederbayern (Passau) bleibt sich treu. Zum dritten ;Mal nach 2017 und 2023 hat die IHK jetzt nach einer Anfechtungsklage gegen die Beitragsveranlagung für das Jahr 2024 den Bescheid aufgehoben. Offiziell erfolgte die Aufhebung auch jetzt wieder „allein aus prozessökonomischen Gründen“. Eine solche Begründung kann indes nur als vorgeschoben bezeichnet werden. Denn die IHK ist natürlich zur Gleichbehandlung der Mitglieder - auch bei der Beitragsveranlagung - verpflichtet. Immer dann diejenigen, die gegen die Beitragsveranlagung klagen postwendend zu befreien, geht natürlich nicht, wenn Wirtschaftsplanung und Beitragsveranlagung angeblich vollständig rechtmäßig erfolgt sind. Eine solche Praxis wäre ja eine Bevorzugung von den "aufmüpfigen" Mitgliedern, die es einfach mit einer vermeintlich unbegründeten Klage versuchen.. Wenn die Wirtschaftspläne so einwandfrei sind, dann wären sie eben ggf. auch gegen solche Klagen zu verteidigen. Aber das wollen die Kammerfürsten lieber nicht riskieren. Gegen die Behauptung vom prozessökonomischen Einlenken spricht auch der Umstand, dass die IHK in diesem Jahr zunächst extra eine teure Münchener Rechtsanwaltskanzlei mit der Sache beauftragt hatte. Die Aufhebung im Jahr 2023 erfolgte noch durch den IHK-Hauptgeschäftsführer persönlich. Unter dem Strich darf davon ausgegangen werden, dass die IHK ihrer eigenen Wirtschaftsplanung nicht traut und diese einer gerichtlichen Überprüfung zu entziehen sucht. IHK-Mitglieder im Bezirk Niederbayern/Passau sind gut beraten, gegen die Bescheide der IHK vorzugehen.