27.06.2024
HWK-Wahlen in Konstanz waren unfair und rechtswidrig
Wäre das gesamte Verfahren der Wahlanfechtung schneller verlaufen, die letzten Wahlen im Jahr 2019 zur Vollversammlung der HWK Konstanz müsssten nun wiederholt werden. Denn das Verwaltungsgericht Freiburg hat nun festgestellt, dass es eine unzulässige Beeinflussung der Wahlen durch Handwerksfunktionäre - namentlich von Obermeistern und der Kreishandwerkerschaft - gegeben hat. Vor dem Hintergrund, dass das Wahlergebnis in der einzigen deutschen Handwerkskammer, in der im Arbeitgeberlager seit Jahren regelmäßig echte Wahlen mit konkurrierenden Listen stattfinden, mehr als knapp ausgefallen ist, hatten diese Beeinflussungen mit hoher Wahrscheinlichkeit Einfluss auf das Wahlergebnis.
Weil die Wahlperiode aber bereits fast beendet ist und aktuell bereits die neuen Wahlen laufen, hat das Urteil zunächst nur noch eine politische Bedeutung. Viele der verantwortlichen Handwerksfunktionäre sind immer noch im Amt. Und auch bei diesen Wahlen häufen sich wieder die Meldungen über Wahlbeeinflussungen nach dem gleichen Muster. Wahlwerbung für die Liste der Kammer-Dinosaurier unter Einsatz der Funktionsbezeichnung (Obermeister) von öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Nutzung von Ressourcen dieser Körperschaften bei der Wahlwerbung.
Alleine dieses Urteil belegt, warum es so wichtig ist, dass in der Kammerorganisation insgesamt und in der HWK Konstanz richtig durchgelüftet wird. Ungerecht und undemokratisch ist ja nicht nur die vom Gericht nun festgestellte Wahlmanipulation. Ungerecht ist auch, dass Wahlsystem, dass einer Liste wie den Freien Handwerkern für eine Kammer ohne Zwang selbst bei einem Wahlergebnis von knapp 50 Prozent der Stimmen nicht einen einzigen Sitz in der Vollversammlung zubilligt.