15.06.2024
Teurer Amoklauf eines Kammerpräsidenten
Anders als einen Amoklauf – und dazu einen sehr teuren – lässt sich kaum beschreiben, was sich der ehemalige Präsident des ZDH und noch (!) amtierende Präsident der HWK Köln, Hans-Peter Wollseifer, in den letzten Jahren geleistet hat.
Unter der Führung von Wollseifer, dessen ZDH-Präsidentschaft, so berichten es Insider, ohne die Unterstützung seines damaligen Hauptgeschäftsführer in der HWK Köln wohl nie möglich gewesen wäre, wurde genau dieser Hauptgeschäftsführer nebst Stellvertreter im März 2019 völlig überraschend gefeuert. Immerhin war der Hauptgeschäftsführer da schon 12 Jahre an der Seite von Wollseifer Chef der Kölner Handwerkskammer. Von einem Schaden im im höheren sechsstelligen Bereich, verursacht durch ungerechtfertigte Tantiemen und falsche Abrechnungen war die Rede. Tatsächlich wurde sogar die Staatsanwaltschaft tätig. Im Jahr 2021 zahlte der entlassene Hauptgeschäftsführer eine Geldauflage von 25.000 Euro, um das zäh andauernde Verfahren zu beenden. Der bffk schrieb damals, dass die die Öffentlichkeit vergeblich auf eine vollständige Aufklärung gewartet habe, da mit der Zahlung nun die Akten geschlossen seien.
Für Aufklärung hat nun aber – das darf er sich zurechnen lassen – der ehemalige ZDH-Präsident selbst gesorgt. Aus der Perspektive des bffk hatte es bereits von Beginn an ein Geschmäckle, dass ein Kammerfunktionär wie Wollseifer, der für sein „Ehrenamt“ in Ausübung diverser Mandate jährliche Aufwandsentschädigungen im 6-stelligen Bereich kassierte, den Saubermann geben wollte. Mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens wollte sich Hans-Peter Wollseifer jedenfalls nicht zufrieden geben und startete einen aus Mitteln der Handwerkskammer Köln finanzierten Rachefeldzug gegen seinen ehemaligen Hauptgeschäftsführer und dessen Stellvertreter. Sage und schreibe 984.197,97 Euro sollte der von den beiden Geschäftsführern verursachte Schaden betragen haben, den Wollseifer mit seiner HWK nun auf zivilrechtlichem Wege einklagen wollte. Um es kurz zu machen. Mit diesem Ansinnen ist der ehemalige Spitzenfunktionär des deutschen Handwerks kapital gescheitert. In der ersten und zweiten Instanz schrieben ihm die Gerichte die Substanzlosigkeit der Vorwürfe und Forderungen ins Stammbuch. Der einprägsamste Satz der sich dazu in der mittlerweile rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichtes Köln findet, lautet: „Die Nebenanspriiche und der Feststellungsantrag teilen das Schicksal der unbegründeten Hauptansprüche.“ Es kennzeichnet deutlich, wes Geistes Kind Hans-Peter Wollseifer und seine HWK sind, dass die gerichtlichen Niederlagen immer noch nicht anerkannt werden. Von „unterschiedlichen gerichtlichen Bewertungen im Strafverfahren und im Zivilverfahren“ ist seitens der Handwerkskammer die Rede. Dabei gab es nie ein Strafverfahren in der Angelegenheit, sondern lediglich unvollendete und eher zähe Ermittlungsbemühungen. Wes Geistes Kind die von jeglicher Bodenhaftung scheinbar befreiten Kölner Handwerksfunktionäre sind beweist sich auch dadurch, dass die HWK sich schlicht weigert, die Kosten des jahrelangen und teuren Rachefeldzugs der Handwerkskammer und ihres Präsidenten zu beziffern. Kosten, die wie selbstverständlich aus den Zwangsbeiträgen der Mitglieder aufgebracht werden. Fachleute gehen davon aus, dass angesichts der Verfahrensdauer und des Streitwertes für die Handwerkskammer Kosten zwischen 300.000 bis 500.000 Euro entstanden sind. Das ist nun - anders als den entlassenen Geschäftsführern vorgeworfen - ein echter Schaden für die HWK Köln.
Mittlerweile fordert selbst der trotz aller Nachstellungen auch nach seiner Entlassung jahrelang loyale und eher zurückhaltende ehemalige Hauptgeschäftsführer personelle Konsequenzen – ganz konkret den Rücktritt des HWK-Präsidenten. In der Sache hat Weltrich damit natürlich völlig recht. Indes sollte er es nach seiner langen Zeit an der Spitze der HWK Köln besser wissen. Die Übernahme von persönlicher Verantwortung für offenkundige Fehlleistungen hat in Kammerland keine Tradition.
Link zum Artikel im Kölner Stadtanzeiger vom 04. Juni 2024
Link zum Artikel im Bonner Generalanzeiger vom 12. Juni 2024