Bundesverband für freie Kammern e.V. Keine Gegendarstellung – Pflegekammer scheitert kläglich

24.07.2024

Keine Gegendarstellung – Pflegekammer scheitert kläglich

Gerne stellt sich die Pflegekammer NRW als offen, transparent und kritikfähig dar. Mit der Realität hat dieses Selbstbild nur bedingt zu tun. 
Als der bffk am 02. Juli 2024 über das fragwürdige und teure Engagement der Agentur eines selbsternannten Influencers berichtete, lagen die Nerven in der Düsseldorfer Kammer offenbar blank. Am 04. Juli 2024 ging beim bffk eine von der Pflegekammer beauftragte anwaltliche Aufforderung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung ein. Nach sorgfältiger Prüfung – natürlich können auch bei uns Fehler unterlaufen – war schnell klar, dass das Verlangen nach einer Gegendarstellung unter jedem denkbaren Aspekt – formal wie inhaltlich – absurd war. Daher hat der bffk die Veröffentlichung abgelehnt. Gleichzeitig aber haben wir über unseren Presseanwalt eine Schutzschrift für einen möglichen gerichtlichen Antrag hinterlegt. 


Heute nun kommt vom Landgericht Berlin II die Nachricht, dass die Anwälte der Pflegekammer mit Schreiben vom 16. Juli 2024 ihren eigenen Antrag vom 10. Juli 2024, den bffk zur Veröffentlichung der Gegendarstellung verpflichten zu lassen, schon wieder zurückgenommen haben. Die Pressefreiheit, um nichts anderes geht es hier, lässt sich von ein paar Pflegefunktionären nicht so einfach aushebeln. Was viel einfacher und hier leider geschehen ist, ist, dass die Pflegekammer in dem erbärmlichen Unterfangen, kritische Berichterstattung zu unterbinden, nun eine Menge Geld verbrannt hat. Steuergelder natürlich, denn diese Funktionäre riskieren dabei kein eigenes Geld. Der gescheiterte Versuch mit der Gegendarstellung wird die Pflegekammer – mithin die Steuerzahler in NRW – gut 3.000,00 Euro kosten. Das aber auch nur, wenn die Anwälte der Kammer darüber hinaus nicht auch noch Stundenhonorare erhalten. Für den Fall könnte es noch teurer werden.