Bundesverband für freie Kammern e.V. Teure Blamage für IHK Rhein-Neckar

19.05.2023

Teure Blamage für IHK Rhein-Neckar

Fünf IHK-Mitglieder haben sich in den letzten Jahren mit Unterstützung des bffk gegen Beitragsbescheide der IHK Rhein-Neckar gewehrt. In allen Fällen hatte die IHK die Widersprüche zurückgewiesen, sodass jeweils Klage erhoben werden musste. Die Verfahren reichen bis ins Jahr 2017 zurück. In anderen Fällen wurden solche Klagen aber erst im Jahr 2021 erhoben. Zum gängigen Instrumentarium der IHK gehörte dabei auch, dass die gesetzliche Frist zur Bearbeitung der Widersprüche gerne überzogen wurde und erst nach der Drohung mit einer sogenannten Untätigkeitsklage ein Widerspruchsbescheid erging. Den dann erhobenen Klagen vor dem Verwaltungsgericht trat die IHK Anfang 2022 noch wortmächtig entgegen. Nach einem Jahr Stillstand kam dann Anfang 2023 endlich Bewegung in die Gerichtsverfahren. Erst verfügte das Verwaltungsgericht gegenüber der IHK eine umfangreiche Aufklärungsverfügung. Die IHK  wurde aufgefordert, alle möglichen Unterlagen zur Haushaltsführung vorzulegen. Im Mai 2023 gab es vom Gericht dann einen „Nachschlag“. Ganz offensichtlich waren die dem Gericht vorgelegten Unterlagen lückenhaft und gaben Anlass zu einer besonderen Prüfung. Eine weitere gerichtliche  Aufklärungsverfügung mit Aufforderung zur Stellungnahme und sehr kurzer Frist erhöhte den Druck auf die IHK-Funktionäre. Nur einen Tag, nachdem die IHK diese erneute gerichtliche Aufklärungsverfügung erhalten hatte, kam die Kehrtwende. Die eigene Wirtschaftsführung einer sorgfältigen gerichtlichen Überprüfung auszusetzen, das wollten die IHK-Funktionäre in Mannheim offenkundig nicht riskieren. Kurzerhand wurden sämtliche beklagten Bescheide aufgehoben. Insgesamt konnten die mit Unterstützung des bffk klagenden Unternehmen nun knapp 6.300 € IHK-Beiträge für die Jahre 2013, 2015, 2016, 2018 und 2019 sparen. 

Da die Missstände auch noch in den Folgejahren andauern, kann man nur jedem IHK-Mitglied im Bezirk Rhein-Neckar dazu raten, auch zukünftig gegen die Beitragsbescheide der IHK vorzugehen. Für alle die Firmen, die im Vertrauen auf eine rechtskonforme und ehrliche Wirtschaftsführung durch die IHK-Funktionäre in den letzten Jahren anstandslos die Beiträge bezahlt haben, muss diese Entwicklung ein Schlag ins Gesicht sein.