Bundesverband für freie Kammern e.V. Wirtschaftspläne der IHK Lahn-Dill bis einschließlich 2020 rechtswidrig

12.09.2023

Wirtschaftspläne der IHK Lahn-Dill bis einschließlich 2020 rechtswidrig

Viel Geld hat sich die IHK Lahn-Dill ihren Einsatz zur Verteidigung ihrer rechtswidrigen Wirtschaftsplanung samt Beitragserhebung für das Jahr 2020 kosten lassen. 
Auf den Bescheid der IHK vom Juni 2020 erfolgte ein Widerspruch. Der schien zunächst Erfolg zu haben. Denn im Oktober 2020 erging ein Änderungsbescheid, der die Forderung auf Null setzte. Auf den anwaltlichen Antrag, dem IHK-Mitglied die außergerichtlichen Kosten für das Widerspruchsverfahren zu ersetzen, folgte im November 2020 die Mitteilung, die Rücknahme der Beitragsforderung sei ein Verwaltungsfehler. Die IHK wollte also auch für das Jahr 2020 weiter Geld. Das erste gerichtliche Verfahren drehte sich im Januar 2023 dann nur um die technische Frage, ob der per Widerspruch angegriffene Bescheid nun wirksam aufgehoben wurde oder nicht. Ohne teure anwaltliche Unterstützung aus Frankfurt war für die IHK Lahn-Dill diese Frage nicht zu klären. Und immerhin und höchst erstaunlich kam die mit der Nummer beim Verwaltungsgericht in Gießen auch durch. All dies war aber nutzloses und substanzloses Vorgeplänkel. Denn der Überprüfung der Wirtschaftsführung durch das Gericht konnte sich die IHK damit natürlich nicht entziehen. 
Die IHK wurde an ihre Verpflichtung zur Bearbeitung des Widerspruchs aus dem Jahr 2020 erinnert und tatsächlich erging dann im April 2023 – knapp 3 Jahre nach dem erhobenen Widerspruch – ein ablehnender Widerspruchsbescheid. 
Über den hat das Verwaltungsgericht nun am 05. September 2023 beraten und geurteilt. Neben dem Leiter der IHK-Rechtsabteilung  - laut Eigendarstellung im Internet, dem „Rechtsexperten“ der IHK – sowie der Leiterin der Stabsstelle Organisation & Finanzen musste für den Gerichtstermin auch wieder der teure Anwalt aus Frankfurt bemüht werden.

Am Ende hat das alles nichts genützt. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gießen lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Die Erhöhung der Nettoposition im Jahr 2012 war rechtswidrig. Dies wirkt sich bis ins Jahr 2020 aus. Die Abschätzung und Dotierung der Ausgleichsrücklage war gleich unter mehreren Aspekten rechtswidrig. Auf eine mögliche weitere rechtswidrige Dotierung anderer Rücklagen für Instandhaltung und Digitalisierung kam es dann gar nicht mehr an. Man möchte lieber nicht wissen, welche Kosten durch die Beitragszahler der IHK durch das Hin und Her um den vermeintlich aufgehobenen Bescheid und das erste Gerichtsverfahren und die weitere Auseinandersetzung, die nun mit dem zweiten für die IHK negativen Urteil ein Ende gefunden hat, intern und extern zu decken sind. Der Einzige, der davon wirklich profitiert haben dürfte, ist der teure, im Ergebnis aber erfolglose Anwalt der IHK. Dessen Honorar dürfte unter dem Strich im deutlich 4-stelligen, möglicherweise sogar 5-stelligen Bereich liegen. All das bei einer offenkundig rechtswidrigen Beitragsforderung der IHK für das Jahr 2020 in Höhe von 540,00 Euro. 
Mit der Entscheidung des VG Gießen gilt damit auch, dass sämtliche zukünftigen Beitragsveranlagungen der IHK Lahn-Dill für die Jahre 2020 und früher ebenso rechtswidrig und mit besten Erfolgsaussichten angreifbar sind.