Bundesverband für freie Kammern e.V. Noch eine Klage wegen S21 gegen eine IHK

17.11.2010

Noch eine Klage wegen S21 gegen eine IHK

Massiv mischen sich die süddeutschen Kammern in die Auseinandersetzung um den Neubau des unterirdischen Bahnhofs in Stuttgart ein.


Unabhängig von der Frage, wie dabei in den einzelnen Kammerbezirken das „Gesamtinteresse“ ermittelt wurde, fällt auf, dass das Gebot zur Objektivität und zu maßvollem Auftreten missachtet wird, welches das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 23.06.2010 den Kammern bundesweit auferlegt hat.

Die Kammern in Stuttgart und Ulm haben großflächige Transparente an ihren Gebäuden angebracht, der Präsident der IHK Schwaben verstieg sich zu der Aussage, Augsburg könne sich einmauern, wenn das Projekt nicht käme, und in der IHK Nordschwarzwald meinte man erklären zu müssen „S21 sei ohne Alternative“.

Nachdem vor einigen Tagen ein Mitglied der Initiative „Unternehmer-gegen-S21“ Klage gegen die IHK Stuttgart erhoben hat, ist ihm nun ein weiterer Kollege gefolgt und klagt gegen die IHK Nordschwarzwald. Ziel ist hierbei, verschiedene Unterlassungen zu erreichen.

Festzustellen ist, dass immer mehr Unternehmen in Deutschland, sich nicht mehr von „ihren“ Kammern vereinnahmen lassen wollen. Stuttgart21 ist dabei ein Thema. Grundsätzlich geht es aber darum, dass nicht hinzunehmen ist, wenn sich die Kammern ohne Auftrag und ohne demokratische Legitimation als die Stimme der Wirtschaft aufspielen.