12.11.2010
IHK-Stuttgart / S21 – Jetzt wehren sich die Unternehmen
Maßlos, anders lässt sich das Auftreten der süddeutschen Kammern beim Thema Stuttgart 21 (S21) nicht bezeichnen.
In völliger Ignoranz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom Juni 2010 engagieren sich insbesondere die IHKn in Stuttgart und Ulm wie Parteien oder Bürgerinitiativen.
Jetzt haben Mitglieder der Initiative „Unternehmer-gegen-S21“ genug und haben Klage gegen die IHK Stuttgart eingereicht. Unterstützt von Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack, der auch schon bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus beim Verfahren in Kassel und Leipzig vertreten hat, fordern die Stuttgarter Unternehmer die IHK Stuttgart zur gesetzlich auferlegten Zurückhaltung auf. Insbesondere das an der Fassade der IHK Stuttgart angebrachte Transparent wird in der Klageschrift gerügt. Dort heißt es dazu
"Schließlich sollte Klarheit dahingehend bestehen, dass keine Verwaltungsbehörde und daher auch keine Kammer mit Zwangsmitgliedschaft in dieser Form – also mit einem
Plakat – und derart einseitig für ein höchst umstrittenes Projekt
einsetzen kann. Derartige Plakataktionen sind Behörden und
Kammern grundsätzlich verwehrt. Damit wird nicht das
nach dem BVerwG gebotene Maß an Objektivität eingehalten. Ebenso wenig werden Minderheitspositionen dargestellt."
Jetzt darf man gespannt sein. Denn dies ist das erste Mal, dass eine IHK unter Bezugnahme auf das Leipziger Urteil beklagt wird. Wer die Klage unterstützen will, wendet sich per Mail bitte an: .
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