Bundesverband für freie Kammern e.V. IHK München „verschenkt“ Mitgliedervermögen

25.07.2011

IHK München „verschenkt“ Mitgliedervermögen                      (25. 07. 2011)

2.500,00 Euro – auf den ersten Blick ein relativ geringer Betrag. Dennoch ist der Umgang der IHK München mit ihrem Anteil in dieser Höhe an der FFB  Flugplatz Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft mbH symptomatisch für die mangelnde Sparsamkeit und Wachsamkeit der Kammerverantwortlichen.Fangen wir am Anfang der Geschichte an. Die IHK München beteiligte sich 1992 mit zunächst DM 5.000,00 an der  FFB  Flugplatz Fürstenfeldbruck Betriebsgesellschaft mbH. Diese Beteiligung war höchst umstritten und führte, da ein bffk-Mitglied Klage erhob, zu einem höchst bemerkenswerten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, in dem ein für die Kammern höchst wichtiger, einschränkender Leitsatz aufgestellt wurde:

"Dient hingegen eine Anlage oder Einrichtung dem allgemeinen Wohl, darf sich eine Industrie- und Handelskammer nicht an ihrer Begründung, Unterhaltung oder Unterstützung beteiligen. Dies gilt auch, wenn die jeweilige Anlage oder Einrichtung zugleich der gewerblichen Wirtschaft von Nutzen ist."
  (BVerwG, Urteil vom 19. 9. 2000 - 1 C 29. 99 / Rd 19)Die Beteiligung am Flughafen wurde vom Gericht damals zwar nicht verboten. Allerdings war deutlich, dass sich die Beteiligung der Kammer nur in der Gründungsphase rechtfertigen ließ. Konsequenterweise musste die IHK München diesen Geschäftsanteil nun veräußern und erzielte dabei einen Erlös von gerade einmal   1,- Euro. Begünstigt werden dabei, so bffk-Mitglied Thomas Paar, der das damalige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes erstritten hat, ein paar Hobbyflieger, die den Flughafen heute nutzen. Und dies in Zeiten, in denen es durchaus Kleinunternehmen gibt, die sich jeden Euro hart verdienen müssen und für die auch die Grundbeiträge der Kammern eine Last sind. Aus deren Sicht ist das einfach nur Eines: Verschwendung!