Bundesverband für freie Kammern e.V. Mehr Transparenz für die Krankenkassen – und die Kammern?

13.09.2011

Mehr Transparenz für die Krankenkassen – und die Kammern?

(13. 09. 2011)

Über eine interessante Initiative der CDU/FDP-Koalition berichten heute dpa, WELT und FOCUS. Die Koalitionsfraktionen haben den Berichten zufolge einen Antrag gestellt, der die Krankenkassen verpflichten soll, zukünftig im Internet Angaben zur Mitgliederentwicklung, zu Einnahmen und Ausgaben sowie zur Vermögenssituation jährlich zu veröffentlichen. Das Ziel dieser Neuregelung sei es,  effizientes und wirtschaftliches Verhalten der Kassen zu fördern.

Eine Verpflichtung zu besonderer Transparenz findet sich hinsichtlich der gesetzlichen Krankenkassen bereits im Sozialgesetzbuch (§ 35 a SGB IV). Hier wird den Kassen nämlich vorgeschrieben, die Vorständsgehälter nebst Nebeneinkünften jedes Jahr im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.Der bffk fordert schon seit längerem die Veröffentlichung der Geschäftsführergehälter in den Kammern sowie die der Aufwandsentschädigungen für Präsidenten und Vizepräsidenten. Schon im Jahr 2009 haben die Recherchen zur „Aktion Rückstellungsuhr“ gezeigt, dass die Kammern hinsichtlich der Darstellung ihrer finanziellen Situation von Transparenz weit entfernt sind. In diesem Jahr zeigt sich, dass es im Bereich der Industrie- und Handelskammern (IHKn) hier weitestgehend ein Umdenken stattgefunden hat. Viele der angeschriebenen IHKn haben dem bffk freundlich und kooperativ die angefragten Informationen zur Verfügung gestellt. Darunter auch einige, die 2009 noch zu den Transparenz-Verweigerern gehörten. Aber es gibt immer noch einige wenige IHKn, die Mehrzahl der berufsständischen Kammern und alle Handwerkskammern, die die Informationen über die wirtschaftliche Lage, einem Kanninchenzüchterverband gleich, als Privateigentum betrachten. Wie schrieb ein Vertreter der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer unlängst: „...wir würden uns sicher keinen Gefallen tun mit einer Zuarbeit...“ (gemeint sind die Recherchen des bffk zum Kammerbericht 2011). Die Vorstellung, dass die Kammern als Körperschaft öffentlichen Rechts der Gesellschaft gegenüber verantwortlich und rechenschaftspflichtig sind, ist in den Köpfen der Verantwortlichen nicht angekommen. Es liegt daher auf der Hand, sowohl im IHK-Gesetz, in der Handwerksordnung und in den gesetzlichen Grundlagen der berufsständischen Kammern  das Transparenzgebot zu verankern, so wie dies jetzt für die Krankenkassen geplant ist.