Bundesverband für freie Kammern e.V. Strafanzeigen gegen teure IHK-Propaganda

16.06.2011

Strafanzeigen gegen teure IHK-Propaganda                             (16. 06. 2011)

Es ist ja für die Zwangsmitglieder einer IHK nicht nur ärgerlich, wenn „ihre“ Kammer ohne demokratische Legitimation irgendwelche Stellungnahmen gerade auch zu brisanten Themen in die Öffentlichkeit trägt. An den Beispielen beim Thema Atomkraft oder „Stuttgart21“ wird deutlich, wie weit auch in der Wirtschaft die Meinungen auseinanderklaffen. Aus gutem Grund hat das Bundesverwaltungsgericht daher den Kammern aufgegeben, sich einerseits in der Form der Äußerungen zurück zu halten und andererseits ggf. auch auf Minderheitenmeinungen hinzuweisen. Einige IHKn haben die Lehren aus dem Leipziger Urteil gezogen. Andere haben hier noch erheblichen Erkenntnisbedarf.
Eben erst hat das Verwaltungsgericht Stuttgart – mittlerweile rechtskräftig, die IHK Stuttgart hat auf Rechtsmittel verzichtet – der dortigen IHK verboten, mit einem übergroßen Werbebanner für das Projekt „Stuttgart21“ an der Fassade zu werben. Die IHK Ulm, die ebenfalls ein solches Banner an ihrem Gebäude befestigt hat, meint diese Urteile beträfe sie nicht. Und die IHK Köln engagiert sich, quasi wie eine Bürgerinitiative oder Partei, und beteiligt sich mit 50.000,00 Euro an einer Kampagne für ein Hafenprojekt. Hier sollen gleich 50 Großplakate geklebt werden.Solche Aufgabenüberschreitungen sind aber eben nicht nur ärgerlich für die, die eine andere Meinung vertreten, als Zwangsmitglieder sich diese Aktivitäten aber auch zurechnen lassen müssen. Solche Aktivitäten kosten auch richtig Geld. Geld, welches den IHK-Funktionären, als Vertreter einer Körperschaft öffentlichen Rechts aber nur anvertraut wurde. Und wenn sie, wie in den oben geschilderten Fällen, dieses Geld munter unter Missachtung von Recht und Gesetz ausgeben, dann wurde genau dieses Verhalten bei allzu politisch agierenden Studentenschaften – auch diese sind Körperschaften öffentlichen Rechts, denen alle Studierenden angehören müssen – in den vergangenen Jahren als Untreue geahndet.
Der bffk hat darum am 15.06.2011 Strafanzeige gegen die Präsidenten und Hauptgeschäftsführer der IHKn in Stuttgart und Köln gestellt. Er verbindet dies mit der Aufforderung an die jeweiligen Vollversammlungen im Wege von Schadensersatzansprüchen die verausgabten Gelder von den Verantwortlichen zurück zu fordern.

Link zur Strafanzeige des bffk / Stuttgart

Link zur Strafanzeige des bffk / Köln

Link zur Pressemitteilung des bffk / Stuttgart

Link zur Pressemitteilung des bffk / Köln