Bundesverband für freie Kammern e.V. Tuttlinger Unternehmer wehrt sich gegen Kammerpräsidenten

07.09.2011

Tuttlinger Unternehmer wehrt sich gegen Kammerpräsidenten                        (07. 09. 2011)

Der Förderung der gewerblichen Wirtschaft ist auch der Präsident der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg, der Tuttlinger Steuerberater Dieter Teufel, verpflichtet. Hinter der Fassade des präsidialen Amtes ist nun aber eine völlig andere Praxis bekannt geworden.So hat der Steuerberater Teufel einem Tuttlinger Unternehmer ein Haus vermietet und in dem Mietvertrag ausdrücklich auch eine gewerbliche Nutzung genehmigt. Im Zuge der Neustrukturierung des Grundstücks (u.a. Veränderung der Zuwege, Fortsetzung des Mietverhältnisses in einem Nebengebäude) soll nun das Wegerecht zum gemieteten Haus drastisch eingeschränkt werden. Kunden und Lieferanten wird die Zufahrt verwehrt. Sogar das Amt für Bauordnung wurde mobilisiert, um gegen den Mieter vorzugehen. Der Vorwurf: Gewerbenutzung im Wohngebäude.
Sitte und Anstand der ehrbaren Kaufleute werden von den Kammern und ihren Funktionären gerne öffentlich beschworen. Dass das Geschäftsgebaren der Kammern, damit nicht übereinstimmt hat der bffk hat in der Vergangenheit schon mehrfach anhand von Beispielen dokumentiert, in denen Kammern in direkter Konkurrenz zu ihren zahlenden Mitgliedern auftreten. Nun ist es der Präsident einer IHK, der direkt und massiv die unternehmerische Existenz eines IHK-Mitgliedes gefährdet.

Link zum Mietvertrag

Link zu Veränderung des Mietverhältnisses

Link zur Übersicht der alten Zufahrt

Link zur Übersicht der neuen Zufahrt

Link zum Brief des Amtes für Bauordnung

Link zum Auszug "Einschränkung der gewerblichen Nutzung"

Link zum Auszug "Einschränkung des Wegerechtes"

Der bffk kann und will sich hinsichtlich der rechtlichen Lage kein Urteil anmaßen. Darum geht es also ausdrücklich nicht. Aber wir erwarten, dass der Anspruch einer IHK, "Sitte und Anstand ehrbarer Kaufleute zu wahren", für den höchsten Repräsentanten auch im eigenen unternehmerischen Handeln sichtbar wird. Ein x-beliebiger Unternehmer mag sich aufführen wie er will. Für diesen setzen ggf. nur die Gerichte Grenzen. An einen Kammerfunktionär dürfen aber eben auch moralische Anforderungen gestellt werden.