Bundesverband für freie Kammern e.V. Verfahren in Augsburg verloren?

06.05.2011

Verfahren in Augsburg verloren? 

Auf den ersten Blick eine klare Angelegenheit. Drei Klagen gegen die IHK Schwaben (Augsburg) wurden gestern, am 05.05.2011, verhandelt. Alle drei Klagen wurden abgewiesen. Also drei Mal verloren. So einfach ist es wohl nicht, zumal alle Kläger angekündigt haben, den Instanzenweg gehen zu wollen.

Hier der Bericht von K.-H. Becker, einem langjährigen Aktivisten, der die Prozesse als Zuschauer verfolgte:

Gestern fand eine IHK-Zwangskammer-Super-Ralley im Augsburger Verwaltungsgericht statt. Es standen 3-Klagen gegen Zwangsmitgliedschaften von unseren Kollegen Ackermann, Britzelmair und Mussotter an, die im Reißverschluss-Verfahren hintereinand abgespult wurden im zeitlichen Verhältnis 3:2:1 und Urteil - Ratz-Fatz. Mit nur 3-Stunden Überziehung.

 

Das zu erwartende Ergebnise war die altbekannte Bestätigung diverser zweifelhafter Urteile aus der Vergangenheit und somit eine 3-fache Niederlage. Gleich nach Beginn der Vorlesung der Klageschrift von RA Storr machte der Richter klar, wohin der Weg dieser Klagen führen werde. Auch dieses Gericht hatte weder den Mut noch einen Willen, irgend etwas an den alten Zöpfen im längst überholten Status der Zwangsmitgliedschaften abzuschneiden. Da wundert man sich, daß nicht noch die Fugger und Augsburger Zünfte das sagen in Stadt und Land Augsburg haben und die zahlreichen in Augsburg herumfahrenden Polizisten keine Pickelhauben mehr tragen.

Dennoch lauschte das Gericht offensichtlich höchst interessiert den Ausführungen von RA Storr und dem geschliffenen und hoch informativen Vortrag von Kai Boeddinghaus. Nicht ein einziges Mal wurde der Bericht von Boeddinghaus vom Richter unterbrochen. Man hörte geradezu ein Knistern aus den stockkonservativen und linientreuen Hirnen des Gerichts angesichts dieser massiven Fakten, die allesamt gegen jedwede Zwänge in unserem sogenannten demokratischen Rechtsstaat sprechen. Auch die neue Situation im neu geformten Europa mit all seinen öffnenden Veränderungen konnten das Gericht nicht beeindrucken. Ergo blieb es nur beim Knistern und kein Lodern kam auf.

Unser aktiver Herr Vetter hatte schon vor Verhandlungdbeginn mit einem Transparent vor dem Gerichtsgebäude Position bezogen und zusammen mit Herrn Mussotter verteilte man Flyer, auf denen kurz und präzise die Mißstände durch Zwangsmitgliedschaften aufgeführt waren.


Währenddessen spulte der Richter im vollbesetzten Gerichtssaal seine Show bis zur endgültigen Urteilsverkündung ab, wobei er das Urteil zweifelsfrei zu 100% längst zuvor festgelegt hatte. Seine Äußerungen zuvor gegenüber der Presse:  Es gibt Wichtigeres zu tun .......

Alle Anträge von RA Storr zur Beweisführung in allen 3-Verfahren wurden ausnahmslos vom Gericht abgewiesen. Dies erzeugte verständlicherweise allgemeine Unmutsäußerungen in der Zuhörerschaft. Die erste Verhandlung überzog das Gericht zu 100%; danach folgten "im Kopierverfahren" die weiteren 2-Verhandlungen, wobei der Richter keine Skrupel hatte, die Gerichtsschreiberin zum Kopieren ganzer Textpassagen in den Computer zu animieren, um noch mehr Langeweile im Gerichtssaal zu vermeiden. Doppelte Buchführung im Gerichtssaal....

Zwischen dem Richter und dem Anwalt der beklagten IHK-Augsburg konnte man ein geradezu zufriedenes und selbstsicheres "familiäres" Einverständnis beobachten, was auch immer wieder verbal bestätigt wurde. Allein mangelnde Beweise für eine Beitragsforderung der IHK über 46€  aus den Jahren um 2004 konnten allgemeine Erheiterungen bei ALLEN Beteiligten auslösen. Nachweisbar waren nur Forderungen ab Zustellung des Gerichtsvollzieherbescheids um Jahre später. Man versende die "Beitragsbescheide" mit normaler Post aus Kostengründen - so der IHK-Vertreter. Sogar der Richter konnte sich ein genüßliches Schmunzeln nicht entziehen und zuckte bedauernd mit den Schultern. Einvernehmlich wurde diese Forderung der IHK gestrichen. 

 

Alle 3-Urteile wurden gegen 15Uhr verkündet - kurz und bündig, wie bereits angekündigt war.