19.11.2012
Kammerland = Schlaraffenland - Beispiel Korea (19. 11. 2012)
Schon geografisch liegen die Auslandshandelskammern nicht im Fokus der Aufmerksamkeit. Da die Mitgliedschaft hier zudem freiwillig ist, stehen diese Kammern auch nicht so unter Beobachtung, wie die deutschen Kammern. Private Geldverschwendung ist zwar nicht immer sympathisch, aber eben auch nicht verboten. Übersehen wird dabei, dass die Auslandshandelskammern auch in erheblichem Umfang Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt erhalten. Wie gut es sich mit diesem Geld leben lässt, das zeigt das Beispiel der Auslandshandelskammer in Korea, die jährlich rund 500.000,00 Euro Steuergelder erhält.
Wie der SPIEGEL im Juli berichtete, wurde der dortige Geschäftsführer wegen des Vorwurfs diverser Unregelmäßigkeiten ("...Unterschlagung und unsaubere Buchführung...") fristlos gekündigt. Hintergrund war ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Amtsführung. Zwei Beispiele aus diesem bisher unveröffentlichten Gutachten sollen hier aufgegriffen werden. Zwei Beispiele, die noch nicht einmal im Zentrum der Kritik am gefeuerten Geschäftsführer stehen, aber hervorragend belegen, wie bequem es sich in Kammerland lebt und „arbeitet“.DienstreisenIn einer kleinen Tabelle haben die Gutachter die Reiseaktivitäten des ehemaligen Geschäftsführers für die Jahre 2010 und 2011 festgehalten. Bemerkenswert erscheint hier die Tatsache, dass – glaubt man den Feststellungen von Deloitte - schon im Jahr 2010 einer Gesamtreisedauer von 99 Tagen gerade einmal 41 Arbeitstage gegenüberstanden. Selbst unter der Berücksichtigung, dass hier Wochenenden enthalten sind, hat es der Geschäftsführer wohl eher ruhig angehen lassen. Aber wohl noch nicht ruhig genug. Denn die Reiseaktivitäten steigerten sich im Folgejahr auf 147 Reisetage. Bei den damit in Verbindung stehenden Arbeitstagen fiel die Steigerung nicht ganz so rasant aus. Nur an 46 von diesen 147 Tagen waren dienstliche Aktivitäten vorgesehen. Verschwendung, mangelnde Effektivität? Das sieht der Dachverband DIHK anders und schreibt, hinsichtlich der Reiseaktivitäten und - kosten lägen diese im durchschnittlichen Rahmen anderer vergleichbarer Kammern. Ja, dann.
Bonuszahlungen
So ein Kammergeschäftsführergehalt reicht nicht zum Leben. Deswegen braucht es weitere Einkünfte. Neben allerlei Annehmlichkeiten wie einem Mietzuschuss (der allein stieg in der AHK Korea von EUR 19,770 in 2010 auf EUR 38,328 in 2011) gehört dazu auch gerne eine Bonuszahlung für besondere zu erreichende Ziele. Wofür so ein Kammer-Geschäftsführer Bonuszahlungen in Anspruch nehmen kann oder will, geht ebenfalls aus den Unterlagen hervor, die jetzt dem bffk vorliegen.
Z.B.: "Personalaustausch von je einer Woche wurde mit AHK Japan (Fr. Ju 5.-9. September 2011vs. Hr. H. von 16.-20. Januar 2012) durchgeführt, nachdem unsere Fr. K. der AHK Hongkong schon anlässlich einer Messe in Hongkong einen mehrstündigen Informationsbesuch abgestattet hatte". Da führt die Spesenreiterei auch gleich noch zu einer schönen Prämie.
Oder: "Schulungsreihe für Mitgliedsfirmen der AHK Korea wurde mit ... halbtägigen Seminaren in den Räumen der AHK durchgeführt". Tja, sollte das nicht zu den Kernaufgaben gehören? Aber auch auf Details wird Wert gelegt und so führte auch "Einführung von QR-Codes auf den Visitenkarten der AHK" zum Prämienanspruch. Der betrug im Falle der AHK Korea übrigens für die letzten Jahre immerhin stolze 13.500,00 Euro.
Auch das Jahr 2012 wollte man in Korea eher ruhig, aber einträglich angehen. Der Geschäftsführer selber formulierte die Vorschläge für die zu erreichenden Ziele, die die nächste Prämiezahlung auslösen sollten. Fast ein Drittel der nächsten Prämie sollte so verdient werden: „Vermarktung der Erfahrungen Koreas mit dem EU-Freihandelsabkommen durch Artikel, Interviews (ua mit Deutsche Welle) etc. Televant, weil Korea das erste Industrieland ist, mit dem die EU ein solches Abkommen abgeschlossen hat, welches sich trotz starken Widerstandes der deutschen Autohersteller als gerade für Deutschland sehr vorteilhaft erweist.“ Ein weiteres Drittel hätte diese besondere Leistung zur Prämie beisteuern sollen: "AHK-Zusammenarbeit mit Del.Büro Bejing und AHK Tokyo zur Evaluierung ·deutscher Marktchancen in der Mongolei (Exporte/ Rohstoffabbau/deutscher Rohstoffbezug), Beobachtung von Wettbewerbsverhalten insbes. chin., japan. und koreanischer Firmen bzw. staatlicher Stellen sowie letztlich Vorschlag für stärkere Vertretung deutscher Wirtschaftsinteressen in der Mongolei." Nur naive Steuerzahler und Kammermitglieder würden bei beiden Themen daran denken, dass solche Aktivitäten mit dem normalen Gehalt abgeglichen werden. Aber in Schlaraffia-Kammerland gelten eben andere Regeln.
Hinsichtlich möglicher strafrechtlicher Vorwürfe hat der bffk heute Strafanzeige erstattet.