Bundesverband für freie Kammern e.V. Visagist oder Schwarzarbeiter

22.01.2013

Visagist oder Schwarzarbeiter                                                     (22. 01. 2013)

Am Verwaltungsgericht Göttingen wird morgen erneut gegen den Visagisten Sasha Arnold verhandelt, der am 05.05.2010, zum "Schwarzarbeiter" verurteilt worden ist, weil er ohne Meisterbrief "Haare schnitt". Es geht hier um eine Feststellungsklage, dass Herr Arnold die einzelnen in der Klage genannten Tätigkeiten ohne Eintragung in die Handwerksrolle als Friseur ausüben darf.
Der Friseur ist ein meisterpflichtiger Beruf. Nach dem Gesetzeszweck der Handwerksordnung 2004 darf Meisterpflicht nur zum Zwecke der Gefahrenabwehr und der Ausbildungsleistung angeordnet werden. Wir sagen, Gefahrenabwehr ist beim Friseur kein Kriterium, weil die typischen Friseur-Tätigkeiten auch vom meisterfreien Beruf beispielsweise des Maskenbildners ausgeübt werden. Der Umgang mit Chemikalien ist wesentlicher Bestandteil z.B. des meisterfreien Berufes des Visagisten. Dann darf der Friseur seit 2004 im Reisegewerbe meisterfrei ausgeübt werden, weil nach Ansicht des Gesetzgebers das bisher angenommene Gefahrenpotenzial nicht besteht (im Reisegewerbe ist die Ausübung von Berufen verboten, die typischerweise für Dritte - die Kunden - eine besondere Gesundheitsgefährdung beinhalten). Die Feststellungsklage ist erforderlich, weil Herr Arnold in der Vergangenheit bereits umfangreicher Verfolgung ausgesetzt war, hierbei aber nie die maßgeblichen handwerksrechtlichen Fragen geprüft wurden (siehe hier explizit die Auseinandersetzung mit dem OLG) und das Herr Arnold ja aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit mit weiterer Verfolgung rechnen

muss.

  • Verwaltungsgericht Göttingen; Sitzungssaal I
    37073 Göttingen; Berliner Str. 5                                                                                                                                             
    23.01.2013; 14.00 Uhr