Bundesverband für freie Kammern e.V. Aufstand in den Handwerkskammern – Ende der Friedenswahlen

26.02.2014

Aufstand in den Handwerkskammern – Ende der Friedenswahlen                   (26. 02. 2014)

Jahrzehntelang hatte man es sich in den Handwerkskammern bequem und gemütlich gemacht. Statt demokratischer Wahlen praktizierte man bundesweit die als Ausnahme in der Handwerksordnung vorgesehenen Friedenswahlen. Wenn selbst der Vorsitzende des Kammerrechts, Prof. Dr. Kluth, hier von Absprachen spricht, die Friedenswahlen als Akt demokratischer Legitimation erscheinen lassen sollen. Gegenüber dem bffk äußerte ein Insider, es habe am Flughafen Leipzig gar dereinst eine „Geheimkonferenz“ gegeben, die die Durchführung von streitigen, sprich demokratischen Wahlen verhindern sollte.
Nun haben gerade in den letzten Monaten Kammerkritiker bei Wahlen in den IHKn in Berlin, Stuttgart, Kassel und Hamburg teils Aufsehen erregende Erfolge erringen können. Das hat nun auch Kolleginnen und Kollegen in einigen Handwerkskammer-Bezirken motiviert, sich HWK - Konstanz - FB/Wahlan Wahlen zu beteiligen bzw. diese überhaupt herbei zu führen. In Konstanz, Hamburg und München versuchen zzt. einige Kollegen Kandidaturen auf die Beine zu stellen. Die Hürden dafür sind in den Handwerkskammern dabei um einiges höher als in den IHKn. Und die Kammerfunktionäre zeigen keine Anstalten, hier für Abhilfe zu sorgen. Auf der Startseite der Handwerkskammer Hamburg weist rein gar nichts auf das zzt. laufende Wahlverfahren hin. Die Handwerkskammer in München informiert immerhin deutlich auf die Möglichkeit zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
Tatsächlich ist eine Kandidatur in einer Handwerkskammer aber schon deswegen schwierig bis unmöglich, weil hier gleich ganze Wahllisten eingereicht werden müssen, die sowohl die unterschiedlichen Gewerke als auch ggf. verschiedene Regionen berücksichtigen müssen. Solche Listen zusammenzuführen, dann auch noch die entsprechende Zahl von Unterschriften zu sammeln – für einen normalen Handwerker kaum zu schaffen. Handwerksfunktionäre mit viel Zeit und einem kompletten Adressbestand der Mitglieder zur Hand haben damit weniger Probleme. Nun liegen Urteile diverser Gerichte (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Verwaltungsgericht Hamburg) vor, die ausdrücklich auch unvollständige Listen – quasi Einzelkandidaturen – erlauben. Den Kammern gefallen die Urteile nicht. Konkurrenzkandidaturen gefallen ihnen erst recht nicht. Also hat z.B. der dortige Wahlleiter die von einem Hamburger Kollegen eingereichte unvollständige Liste als mangelhaft zurück gewiesen. Wer sich wehren will, muss wieder mit eigenem Geld und eigenem Risiko klagen und trifft auf eine Handwerkskammer, die ausgestattet mit viel Geld und Zeit diesen Klagen entgegentritt.
Die Handwerkskammern sind noch sehr weit von der Demokratie entfernt. In Konstanz, Hamburg und München könnte der Anfang gemacht werden, um mehr Demokratie in den Handwerkskammern zu ermöglichen.

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